Josef Scherer
j.scherer@bauernzeitung.chAlle Beiträge von Josef Scherer

Neue Richtlinie zur Beweidung von Wald im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern wurde auf Anfang 2023 die «Richtlinie zur Beweidung von Wald in höheren Lagen» angepasst. So wurde der Anwendungsbereich erweitert vom Sommerungsgebiet auf die Bergzonen III und IV sowie jene Flächen der Bergzone II, welche unmittelbar an das Sömmerungsgebiet angrenzen. Grundsätzlich sei aber Waldweide weiterhin nicht erlaubt.
Interessen der Luzerner Grundeigentümer sollen besser berücksichtigt werden
Eine Motion im Kanton Luzern fordert verlässliche Perspektiven für die Landwirtschaft, wenn in Zonenplänen Wildtierkorridore und Gewässerräume ausgeschieden werden. Die Betroffenen müssten früher und besser einbezogen, und deren Interessen mehr berücksichtigt werden.