Enzootische Pneumonie (EP) – eine ansteckende Lungenentzündung – ist eine in der Schweiz zu bekämpfende Tierseuche. Sie wurde in der Schweiz erfolgreich saniert, trotzdem kommt es immer wieder zu sporadischen Ausbrüchen. Dabei bleibt die Quelle der Infektion oftmals unklar. Die Erkrankung ist langwierig und breitet sich fast im ganzen Bestand aus.
Nun gab es wieder so einen Ausbruch – und dieses Mal grösser und schwerwiegender. Die Gerüchte kursieren seit letztem Wochenende in der Branche und wurden nun auf Anfrage der BauernZeitung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigt, mit Verweis auf die zuständigen Behörden im Vollzug, also die kantonalen Veterinärdienste.
Ausmass ist noch unklar
«Die ersten Meldungen zu positiven Befunden betreffend EP haben den Veterinärdienst des Kantons Luzern Mitte letzter Woche erreicht», schreibt der Luzerner Kantonstierarzt Martin Brügger. Zu den Standorten der positiv getesteten Betriebe dürfen aus Datenschutzgründen keine Informationen weitergegeben werden. Die betroffenen Betriebe wurden natürlich bereits über die positiven Befunde unterrichtet.
Nach aktuellem Kenntnisstand (16.09.2026) sind bisher 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen betroffen. Die betroffenen Kantone und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Veterinärdienst Schweiz) tauschen sich betreffend Koordination der epidemiologischen Abklärungen, Probeentnahmen, Laboruntersuchungen und der Durchführung der Bekämpfungsmassnahmen täglich aus. Die Abklärungen und Probeentnahmen in den betroffenen und verdächtigen Betrieben würden aber noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Betroffene Betriebe für Tierverkehr gesperrt
«Der Schweinering hat in verschiedenen Kantonen der Schweiz seine Betriebe, insbesondere in den Kantonen Bern und Luzern», so Martin Brügger weiter. Es seien sowohl Zucht- wie Mastbetriebe involviert. Demzufolge ist eine grosse Anzahl Tiere von den Abklärungen und möglichen Massnahmen betroffen. Das genaue Ausmass kann noch nicht beziffert werden. Gemäss Schätzungen der BauernZeitung dürften es über 1000 Zuchtsauen sein plus Mast. Da ein Schweinering vom Ausbruch betroffen ist, sind die Auswirkungen auf die gesamte Branche nicht zu unterschätzen.
Nach Tierseuchengesetzgebung wird über die Verdachts- und Seuchenbetriebe eine Sperre ersten Grades verhängt. Das heisst: Die Betriebe sind für den Tierverkehr gesperrt, ausser zur direkten Schlachtung, die unter bestimmten Auflagen erlaubt bleibt. Durch den eingeschränkten Tierverkehr könnten bei der Unterbringung von Tieren aus dem betreffenden Schweinering Engpässe bei den Platzverhältnissen entstehen, erklärt Martin Brügger.
Die Bewältigung dieser Herausforderung liege in der Verantwortung der zuständigen Personen des Rings. Diese werden bereits unterstützt von Fachleuten aus der Branche. «Ziel der Bekämpfung ist es, die Ausbreitung der Seuche auf weitere Betriebe zu verhindern», so Kantonstierarzt Brügger.
Viele Nachbarbetriebe werden nun getestet
Nachbarbetriebe werden gemäss der gesetzlichen Vorgabe in einem definierten Umkreis informiert und auf das Auftreten von EP untersucht. Da EP auch über die Luft übertragen werden kann, sei die Überwachung dieser Betriebe «sehr wichtig». Je nach Region habe man es mit sehr vielen Nachbarbetrieben zu tun. Nachbarbetriebe könnten bei entsprechender Gefährdung ebenfalls als ansteckungsverdächtige Betriebe angesehen werden und ebenfalls von Einschränkungen betroffen sein, präzisiert der Luzerner Kantonstierarzt.
Biosicherheitsmassnahmen konsequent einhalten
Die Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen wie Personenschleusen, geregeltem Zutritt zum Stall, Kleiderwechsel oder Händedesinfektion sowie das Befolgen der amtlichen Anordnungen seien jetzt entscheidend. Ebenso wichtig: eine lückenlose Tierverkehrskontrolle. «Tierhaltende müssen Tierbewegungen fristgerecht melden und dokumentieren sowie Begleitdokumente vollständig und korrekt ausfüllen», so der Veterinärdienst Luzern weiter. So können die Veterinärbehörden Kontaktbetriebe rasch ermitteln und gezielt Schutzmassnahmen treffen. Diese Massnahmen können von den einzelnen Betrieben direkt positiv beeinflusst werden.
Und: Die Enzootische Pneumonie ist eine zu bekämpfende Tierseuche und somit meldepflichtig. Tierhaltende müssen einen Verdacht sofort der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden.
Ansteckende Lungenentzündung
Die Enzootische Pneumonie (EP) ist eine ansteckende Lungenentzündung bei Schweinen. Die Krankheit wird durch das Bakterium Mycoplasma hyopneumoniae verursacht. In ihrer akuten Form ist die Krankheit durch Husten gekennzeichnet. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Die Enzootische Pneumonie ist eine langwierige Erkrankung, die sich fast im ganzen Bestand ausbreitet. Besonders betroffen sind Mast- und Absetzferkel. Die betroffenen Tiere zeigen einen trockenen, chronischen Husten. Die Sterblichkeit ist gering. Bei guter Haltung und Pflege verläuft die Erkrankung meist harmlos. Der Erreger wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch über die Luft (Tröpfcheninfektion) übertragen. Besonders durch den Tierverkehr kommt es zur Einschleppung in neue Bestände. Bei nasskaltem Wetter kann sich der Erreger auch über mehrere Kilometer durch die Luft verbreiten. Krankheitsausbrüche treten gehäuft in den Wintermonaten von November bis März auf.
Quelle BLV

