Kurz & bündig
- Jeder Abort dem Tierarzt melden – spätestens beim 2. Abort innert 4 Monaten muss der Abort amtlich abgeklärt werden; im Händlerstall gilt das für jeden Abort. - Abortmaterial und Nachgeburten sichern und möglichst rasch durch den Tierarzt untersuchen lassen. - Bei Aborten durch Neospora: Keine Nachzucht aus positiven Kühen behalten – das ist die wichtigste Massnahme, um den Erreger langfristig aus dem Bestand zu drängen. - Nicht nur den Hund verdächtigen: In bereits infizierten Herden ist meist die Mutter-Kalb-Übertragung das Hauptproblem. - Nachgeburten, Abortmaterial und rohes Fleisch dürfen für Hunde nie zugänglich sein.
Als auf einem Milchviehbetrieb mit Betriebsgemeinschaft und rund 50 Kühen innert kurzer Zeit zwei Aborte und zwei Mumien auftraten, war klar: Das ist kein Zufall mehr. Bei der Untersuchung von Abortmaterial, inklusive Nachgeburt und Blut des Muttertieres, waren die im Rahmen der amtlichen Abortüberwachung untersuchten Erreger negativ.
Neospora caninum konnte in allen vier Fällen nachgewiesen werden. Auf dem Partnerbetrieb bestand Kontakt der Galtkühe und Aufzuchttiere mit dem Hofhund – ein wichtiger Hinweis.
Neospora: häufig, unauffällig – und tückisch
Neospora caninum ist ein einzelliger Parasit (Protozoon), zählt zu den häufigsten infektiösen Abortursachen beim Rind und ist keine Zoonose. Tückisch ist, dass infizierte Kühe meist keine weiteren Symptome zeigen.
Sichtbar wird das Problem oft erst durch Aborte, Mumien, Totgeburten oder lebensschwache Kälber. Typisch sind Aborte im 5. bis 7. Trächtigkeitsmonat.
Der Infektionszyklus: Hund ja – Fuchs nein
Der Hund – und nach aktuellem Wissensstand auch der Wolf – ist Endwirt des Parasiten. Er steckt sich durch die Aufnahme von infiziertem rohem Fleisch, Abortmaterial oder Nachgeburten an, daher sind betriebsfremde Hunde selten die Überträger.
Anschliessend kann der Hund Wurmeier über den Kot ausscheiden. Wenn diese aufs Futter oder ins Wasser gelangen und vom Rind aufgenommen werden, bilden sich Gewebezysten. Der Kreislauf schliesst sich, wenn ein Hund infektiöses Material frisst. Der Fuchs gilt nach heutigem Kenntnisstand nicht als Überträger.
Wichtig dabei: Der Hund scheidet die Wurmeier nur wenige Tage bis etwa zwei Wochen aus. Diese Phase ist im Alltag leicht zu verpassen. Eine Kotuntersuchung des Hundes ist deshalb nur begrenzt aussagekräftig. Auch eine Blutuntersuchung auf Antikörper des Hundes macht nur begrenzt Sinn, da ein positives Resultat lediglich aussagt, dass der Hund in seinem Leben einmal Kontakt zu Neospora caninum hatte. Ob der Hund aktuell Erreger ausscheidet, ist aber unklar.

Der eigentliche Motor im Bestand: vertikale Übertragung
So wichtig die Einschleppung über den Hund ist – in bereits infizierten Herden steht die Weitergabe des Erregers von der Mutter auf das ungeborene Kalb über die Plazenta im Vordergrund (vertikale Übertragung).
Kommt es in einer bisher unbelasteten Herde zu einer Ansteckung durch den Hund, folgen häufig mehrere Aborte innert kurzer Zeit (sogenannter Abortsturm). Steigt die Abortrate hingegen über längere Zeit schleichend an und pendelt sich ein, spricht dies eher für eine fortlaufende vertikale Weitergabe im Bestand. Genau das macht Neospora zu einem Bestandesproblem über Generationen.
Die Faustregel lautet: Einmal Trägerin, immer Trägerin. Nicht jede infizierte Kuh abortiert. Viele Tiere bleiben ohne Symptome. Trotzdem haben infizierte Tiere ein erhöhtes Abortrisiko. Der grösste Teil der weiblichen Nachkommen infizierter Kühe wird wiederum selbst Trägerin. So kann sich die Infektion über Jahre still im Bestand halten.
Was heisst das für die Sanierung?
Die wichtigste Erkenntnis für die Praxis ist, dass sich Neospora nicht «wegbehandeln» oder «wegimpfen» lässt. Deshalb besteht die Sanierung lediglich aus einem konsequent umgesetzten Managementkonzept.

In einem ersten Schritt werden alle Kühe untersucht (Untersuchung auf Abwehrstoffe/Antikörper), um das Ausmass des Problems einzuschätzen und Trägerinnen im Bestand zu identifizieren. Ziel der Sanierung ist, Neuinfektionen zu verhindern und die vertikale Weitergabe innerhalb der Herde langfristig zu durchbrechen.
Effektiv, aber wirtschaftlich meist nicht möglich, wäre es, alle positiven Tiere sofort zu merzen. Eine gute Alternative ist es, Trägerinnen nicht für die weibliche Nachzucht zu verwenden. Sie können weiter belegt werden, jedoch gezielt mit Mastrassen. Bei genetisch wertvollen Tieren kann ein Embryotransfer (Austragung in negativen Müttern) diskutiert werden.
Zusätzlich müssen Nachgeburten, Abortmaterial und tote Kälber konsequent entsorgt und Hunde strikt von potenziell infektiösem Material ferngehalten werden. Auch rohes Fleisch für Hofhunde ist klar zu vermeiden. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass der Hund sich nicht im Futter der Kühe versäubert.
Es ist nötig, Aborte frühzeitig und gezielt abzuklären
Neospora ist ein Paradebeispiel dafür, dass ein Abortproblem nicht immer laut beginnt. Oft startet es mit wenigen Fällen. Entscheidend ist deshalb, Aborte nicht zu bagatellisieren, sondern frühzeitig und gezielt abzuklären. Der Hund kann Neospora in einen Bestand eintragen – im Bestand selbst hält sich der Erreger jedoch durch die Übertragung von der Kuh auf das Kalb.
Charlotte Waldvogel ist Tierärztin bei Rindergesundheit Schweizam Standort Zürich.
Abort beim Rind: Das Wichtigste auf einen Blick
Nicht jeder Abort ist infektiös. Abortursachen beim Rind werden grundsätzlich in infektiöse und nichtinfektiöse Ursachen eingeteilt.Zu den nichtinfektiösen Ursachen zählen unter anderem: - Trauma - Fieber - Stress - Toxine/Mykotoxine - Nitrat - Hormonelle oder medikamentöse Einflüsse - Zwillingsträchtigkeiten Zu den infektiösen Erregern zählen je nach Trächtigkeitsstadium und Bestandesgeschehen insbesondere: - IBR/IPV - BVD - Brucellose - Coxiellose - Neospora caninum - Campylobacter - Listerien - Salmonellen - Leptospiren - Trueperella pyogenes Wann wird es zum Bestandesproblem? Hellhörig sollte man werden, wenn die Abortzahl bei über 5 Prozent der Geburten liegt. Meldepflicht und amtliche Untersuchung (TSV Art. 129): Jeder Abort ist dem Tierarzt zu melden. Amtlich abgeklärt werden muss ein Abort, wenn: - Innerhalb von 4 Monaten zwei oder mehr Tiere verworfen haben. - Im Händlerstall oder während der Sömmerung ein Abort auftritt. Im Rahmen dieser amtlichen Abortüberwachung wird mindestens untersucht auf: - IBR/IPV - BVD - Brucellose - Coxiellose - Je nach aktueller Seuchenlage zusätzlich z. B. BTV. Die Kosten dieser amtlichen Untersuchungen werden vom jeweiligen Kanton übernommen.

