Lärmstreit in Hinwil: Kühe dürfen nur noch Ziegenglocken tragen

Das Zürcher Verwaltungsgericht schränkt nach einem Lärmklagefall durch eine Anwohnerin auf einem Landwirtschaftsbetrieb das Glockentragen ein.

Kürzlich fällte das Verwaltungsgericht Zürich einen Entscheid in einem Lärmklagefall. Verklagt wurde ein tierhaltender Betrieb in Hinwil ZH von einer 200 Meter entfernt wohnenden Anwohnerin, die sich durch das Glockengeläut von Kühen und Eseln gestört fühlte. 

Die Weiden, auf denen die Tiere des Betriebes grasen, reichen teilweise bis auf 50 Meter an das Wohnhaus der Klägerin heran. Die von der Gemeinde Hinwil zunächst abgelehnte Lärmklage wurde vom Baurekursgericht teilweise gutgeheissen, wie der «Tagesanzeiger» berichtete.

Obwohl die Immissionsgrenzwerte der Lärmemissionen durch das Glockengeläut gemäss einem Gutachten nicht überschritten werden, muss der Betrieb künftig Einschränkungen einhalten, bestätigt der offizielle Gerichtsentscheid.

Der Bundesrat hat für durch Glockengeläut verursachte Lärmimmissionen keine direkt anwendbaren Belastungsgrenzwerte festgesetzt. Daher sind die Lärmimmissionen einzelfallbezogen. Aufgrund des Traditionsarguments wurde kein komplettes Glockenverbot erteilt. Jedoch dürfen die Kühe des verklagten Betriebes fortan nur noch Glocken tragen, die in der Kleinwiederkäuerhaltung üblich sind. Kälber und Jungvieh dürfen keine Glocken mehr tragen. Die Anwohnerin zog die Klage in der Folge weiter vor das Verwaltungsgericht. 

Esel, Kälber und Jungvieh dürfen keine Glocken mehr tragen

Dieses beurteile die Situation bei den Eseln anders als bei den Kühen, weil das Traditionsargument bei den Eseln nicht greife. Zumal das Risiko, dass die Tiere ausbrechen, geringer sei. Auch das empfindliche Gehör der Esel wurde als Argument eingebracht. Demnach untersagte das Verwaltungsgericht das Glockentragen bei den Eseln komplett. Stattdessen sollen zu deren Ortung künftig GPS-Sender eingesetzt werden. 

«Ein Sturm im Wasserglas»

Martin Haab, Präsident des Zürcher Bauernverbandes, ordnet das Gerichtsurteil ein. Dass das Glockentragen bei den Eseln verboten wurde, könne er nachvollziehen. Der betroffene landwirtschaftliche Betrieb habe den Zürcher Bauernverband nicht zurate gezogen.

Demnach sei der Gerichtsentscheid für ihn ein «Sturm im Wasserglas». Auch dass der Klagefall eine Signalwirkung für andere Anwohnende haben könnte, die in der Nachbarschaft landwirtschaftlicher Betriebe wohnen, glaubt er nicht.

Dafür spreche der Fall des Glockenverbots in Aarwangen BE im Jahr 2023, bei dem sich die Öffentlichkeit klar gegen eine solche Bevormundung ausgesprochen hat. Ob der Lärmklagefall aus Hinwil nun zur Ruhe kommt, oder weiter vors Bundesgericht gezogen wird, bleibt derzeit noch offen.

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