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Zweiter EHD-Seuchenfall bestätigt – wie geht es weiter?

Nach dem erstmaligen Auftreten der Epizootisch hämorrhagischen Krankheit in der Schweiz ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Massnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche an. Unterdessen wurde ein zweiter Fall aus dem Kanton Jura gemeldet.

Nachdem einige Tage zuvor ein Kalb aus dem bernischen Wohlen an EHD erkrankte, wurde nun ein zweiter Seuchenfall bei einer Kuh im Kanton Jura vom BLV bestätigt. Aufgrund der Übertragung der Seuche durch den Stich von Mücken geht das BLV davon aus, dass weitere Fälle folgen werden. Die Sterblichkeit der zu bekämpfenden Tierseuche bei den Nutztieren ist laut BLV sehr gering. Eine Verpflichtung zur Tötung infizierter Tiere besteht nicht, sofern es sich nicht um eine schwere Erkrankung handelt, schreibt das BLV in seiner Medieninformation vom 16. Oktober. Gleiches gilt für die übrigen Tiere der Betriebe.

Einschränkungen im internationalen Handel

Durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche werden Einschränkungen im internationalen Handel getroffen. «Verboten ist der Export von lebenden Tieren, die für EHD empfänglich sind. Für die Ausfuhr von Zuchtmaterial, das heisst Samen, Eizellen und Embryonen gibt es Auflagen.», heisst es in der Medieninformation des BLV. Der Tierhandel im Inland sei nicht eingeschränkt.

Sperre der betroffenen Betriebe

Aufgrund des Fehlens eines zugelassenen Impfstoffs gegen die EHD konzentriere sich die Bekämpfung auf die Eindämmung der Weiterverbreitung der Seuche durch die Sperre der betroffenen Betriebe. Auf den betroffenen Betrieben müsse der Tierverkehr eingestellt werden. Die Sperre erstreckt sich über eine lange Zeitspanne. «Sie kann erst wieder aufgehoben werden, wenn alle empfänglichen Tiere im Bestand zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen negativ auf EHD getestet worden sind. Dabei darf keine neue Ansteckung festgestellt werden», schreibt das BLV in seiner Medieninformation.

Keine Gefahr für den Menschen

Die Tierseuche kann plötzliches hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Fressunlust zur Folge haben. Die meisten Fälle verlaufen jedoch mild. Unter den Nutztieren sind die Rinder am stärksten von der Krankheit betroffen. Die klinischen Symptome lassen sich dabei nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit unterscheiden. Trotz der seltenen erkennbaren Symptome können laut BLV auch Ziegen und Schafe mit der Seuche angesteckt werden.

Die Krankheit unterliegt der Meldepflicht. Ein Ausbruch oder Verdacht muss dem Tierarzt gemeldet werden. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Sie ist laut BLV weder übertragbar noch ist der Verzehr von Produkten eines infizierten Tieres eine Gefahr.

Fehlalarm: Die Schweiz bleibt EHD-frei

Laut Meldung des BLV vom 24. Oktober 2023 haben sich zusätzliche Laboranalysen als negativ herausgestellt. Die Schweiz somit wieder als frei von der Krankheit. Die angeordneten Massnahmen seien aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie hier

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