Damit sei die gesetzlich festgesetzte Schadengrenze erreicht, teilte die bernische Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am 26. Dezember 2022 mit. Der Kanton Bern macht aber Auflagen für den Abschuss des Tiers: Der Abschuss darf nur im Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Herde mit Schutzzaun erfolgen.
Beschwerden möglich
Dies deshalb, weil in der fraglichen Zeit in der Gegend von Schwarzenburg mindestens zwei Wölfe aktiv waren. Nur einer der beiden überwand nachweislich Herdenschutzmassnahmen. Geschossen werden darf nur in den Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Zimmerwald, Rüeggisberg und Niedermuhlern sowie direkt angrenzenden Gemeinden. Die Verfügung läuft am 24. Februar aus. Dazu berechtigte Verbände können gegen die Abschussverfügung Beschwerde führen. Der Kanton Bern wird aber der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen.
Wolf nahe der Agglomeration
Erst am vergangenen Freitag hatte der Berner Bauernverband einen Wolfsriss in der Gemeinde Niedermuhlern vermeldet. Drei Schafe wurden dort gerissen. Für ein gewisses Aufsehen im Kanton Bern sorgte Anfang September, dass ein Wolf am Ulmizberg oberhalb von Schliern bei Köniz gesichtet wurde. Dieser Hügel befindet sich unmittelbar am Rand der Agglomeration Bern zwischen Zimmerwald und Köniz.