Diese Hilfe ergänzt die Grundentschädigungen, die von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ausbezahlt werden, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Derzeit werden die Nutztierhalter nach den Referenzwerten des Schweizerischen Schafzuchtverbands entschädigt.

Unterstützung ist rückwirkend

Die ausserordentliche finanzielle Unterstützung wird für jedes Tier gewährt, das sich zum Zeitpunkt eines tödlichen Angriffs in einer geschützten Situation oder auf nicht schützbaren Alpen sowie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit konformen Herdenschutzmassnahmen befand. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt.

Grössere Schäden und höhere Kosten

Diese Massnahme wurde vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre (FDP), in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay (Mitte), ergriffen. Die Grossraubtiere im Kanton verursachten immer grössere Schäden und damit höhere Kosten und Verluste für die Nutztierhalter, begründet die Regierung ihren Entscheid.