Unter welchen Umständen darf ein krankes Tier transportiert werden? Welche Richtlinien gilt es zu berücksichtigen? Wann und wie darf ein Tier von seinem Leiden erlöst werden?
Transportfähigkeit
Tiere, welche einen schlechten Allgemeinzustand sowie schwere Verletzungen und Erkrankungen aufweisen, dürfen nicht mehr transportiert werden. Dazu zählen Tiere, die Symptome wie Fressunlust, Teilnahmslosigkeit oder Maulatmung zeigen, sowie Tiere mit hochgradigen Lahmheiten, bei der die betroffene Gliedmasse nicht belastet wird. Ebenso Tiere mit grossen Wunden oder anderen schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen, schweren Organvorfällen oder hochgradig abgemagerte Tiere.
Die nachfolgende Liste zeigt Gründe auf, in welchen Fällen die Tiere nicht transportfähig sind:
- Schweine, die jünger als sieben Tage alt sind
- Behandelte Tiere
- Tiere mit Behandlungen, deren Absetzfrist noch nicht abgelaufen ist
- Tiere mit Abszessen oder schweren Verletzungen an mehreren Körperteilen
- Tiere mit Anzeichen einer Blutvergiftung
- Tiere mit hochgradig akuten Entzündungen und gestörtem Allgemeinbefinden
- Tiere, die dabei sind, zu verenden
Nicht transportfähig?
Wenn bei einem oben genannten Tier eine sinnvolle, erfolgversprechende Behandlung bei vertretbarem Leiden nicht möglich ist, sollte das Tier unverzüglich erlöst werden. In der Tierschutzgesetzgebung wird für das Erlösen eines Tieres der Begriff «fachgerechtes Töten» verwendet. Das Euthanasieren eines Tiers durch die Tierärztin oder den Tierarzt ist immer eine tierschutzgerechte Methode zum Erlösen des Tieres, aber auch ein Tierhalter, welcher «fachkundig» ist, kann selbst eine tierschutzgerechte Tötung durchführen, wobei einige Vorschriften einzuhalten sind.
Fachgerechtes Töten
Die Art der tierschutzgerechten Tötung hängt vom Gewicht und Alter des Tieres ab:
- Ferkel bis 72 Stunden nach Geburt dürfen mit einem nicht penetrierenden (durchdringenden) Bolzenschuss oder einem gezielten Kopfschlag mit einem harten, stumpfen und schweren Gegenstand erlöst werden.
- Ferkel bis 5 kg dürfen mit einem nicht penetrierenden Bolzenschuss oder einem gezielten Kopfschlag betäubt werden und müssen anschliessend entblutet werden.
Achtung: Ferkel dürfen für eine Betäubung nicht über eine Kante, gegen eine Wand oder auf den Boden geworfen werden. Hier kann eine richtige Betäubung nicht gewährleistet werden und somit verstossen solche Betäubungsmethoden gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung.
Schweine über 5 kg müssen mit einem Bolzenschuss betäubt und anschliessend entblutet werden. Wichtig ist, das Tier bei der Betäubung richtig zu fixieren, damit es sich im letzten Moment nicht noch ungünstig bewegen kann. Ausserdem soll das Tier nicht unnötig Angst oder Schmerz empfinden, daher erfolgen Betäubung und anschliessende Entblutung schnell und es wird bis zum Schluss auf einen möglichst ruhigen Umgang geachtet.
Achtung: Die Entblutung darf erst stattfinden, wenn die Betäubungswirkung eingetreten ist. Dafür müssen zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein: offene, starre Augen mit weiten Pupillen, keine Reaktion auf Berührung des Auges, Fehlen von Augenbewegungen, keine Lautäusserungen, keine Bewegung des Körpers, nur noch ungerichtete Krämpfe, kein Kopfanheben.
Fachgerechte Entblutung
Für die Entblutung müssen beide Halsschlagadern mit einer scharfen Klinge durchtrennt werden. Das Blut, welches bei der Entblutung anfällt, muss zwingend in einem Behälter aufgefangen und zusammen mit dem Tier in der Kadaverstelle abgegeben werden. Nach der Entblutung muss der Eintritt des Todes festgestellt und kontrolliert werden. Anzeichen für den Tod sind: geweitete Pupillen, fehlende Augenbewegung, keine Reaktion auf Berührung des Auges, Erschlaffung der Muskulatur (Kot- und Harnabsatz), Bewegungslosigkeit, Erlöschen der Atmung und fehlende Herzaktivität.
Wer heisst fachkundig?
Damit ein Tierhalter als «fachkundig» gilt und somit eine «fachgerechte Tötung» ausführen darf, muss er sich unter kundiger Anleitung und Aufsicht die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung bei der Tötung eines Tieres angeeignet haben. Zudem muss er die erlernte Tötungsmethode regelmässig anwenden. Beim Kurs «Fachgerechtes Töten von Schweinen», welcher von der Schweinepraxis Schaller und Figi GmbH durchgeführt wurde, konnten die Teilnehmenden den Bolzenschussapparat an diversen Schweine-köpfen von toten Tieren ausprobieren. Anschliessend konnte nach der Sitz des Bolzens beurteilt werden. Als praktische Erfahrung für die Tötung eines Tieres kann dies allerdings noch nicht gewertet werden.

