Das Tier hatte in der Nacht auf den 7. Juni in der Gemeinde Guttannen vier Schafe und in der Nacht auf den 11. Juni sechs Schafe angegriffen. Alle starben beim Angriff oder mussten notgetötet werden. Mit der Zahl von zehn Schafen sei die Schadengrenze erreicht, welche laut eidgenössischer Jagdverordnung den Abschuss des Wolfs erlaube, teilte das bernische Amt für Landwirtschaft und Natur mit.

«Nicht schützbar»

Zwar waren die Tiere bei beiden Angriffen nicht wolfssicher geschützt. Doch gilt die Alp, wo die beiden Angriffe stattfanden, als «mit zumutbarem Aufwand nicht schützbar».

Weiteren Schaden verhindern

Abschussberechtigt sind nur Wildhüter des Kantons Bern. Ziel des Abschusses ist es, weiteren Schaden zu verhindern. Die Bewilligung wurde für den Perimeter der fraglichen Alp erteilt, verfällt jedoch, wenn sich keine Nutztiere mehr auf der Alp befinden. Die Bewilligung erlischt zudem spätestens nach 60 Tagen.