Die Wildhut kam zum Schuss, als die Wölfin im Krauchtal zu einem gerissenen Nutztier zurückkehrte. Das Institut für Fisch- und Wildtiermedizin der Universität Bern wird die weiteren Untersuchungen des Kadavers vornehmen.

15 Nutztiere gerissen

Die Glarner Kantonsregierung verfügte den Abschuss der Einzelwölfin am 27. Juli 2022. Die Wölfin hatte in ihrem Streifgebiet in der Region Krauchtal, Kerenzerberg und Mürtschental 13 Schafe und zwei Ziegen gerissen. Die erbeuteten Nutztiere wurden unter Schutzmassnahmen oder in Gebieten gehalten, wo der Herdenschutz nicht zumutbar ist.

Im weiteren verletzte das Raubtier den Angaben gemäss vier weitere Nutztiere und ein weiteres wird vermisst. Damit hatte die Wölfin die Quote von zehn geschützt gehaltenen gerissenen Nutztieren innert vier Monaten übertroffen, und der Regierungsrat konnte sie zum Abschuss freigeben.

60 Tage Zeit

Die Abschussbewilligung war vom 1. August an für 60 Tage gültig, beziehungsweise solange Tiere gesömmert werden. Das im Kanton lebende Wolfsrudel Kärpf war von dem Entscheid nicht betroffen.