Das Bezirksgericht Arbon hat am Mittwoch die Verhandlungen zum so genannten «Fall Hefenhofen» aufgenommen. Hauptbeschuldigter ist ein 54-jähriger Landwirt aus dem thurgauischen Hefenhofen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, jahrelang seine Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben und fordert 6,5 Jahre Haft für Tierquälerei und andere Delikte. Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den 21. März vorgesehen.

Katastrophale Zustände auf dem Betrieb

Der Betrieb des mutmasslichen Tierquälers war am 7. August 2017 auf behördliche Anordnung hin geräumt worden. In der Anklageschrift schildert der Staatsanwalt die katastrophalen Zustände. Die Tiere wurden demnach auf viel zu kleinen Flächen gehalten. Manche waren völlig verdreckt und unterernährt, konnten teils nicht ins Freie. Der Landwirt habe seine Tiere auch aktiv misshandelt. So habe er Pferden etwa Stockschlägen verabreicht, wenn sie nicht in einen Transporter einsteigen wollten.

Verletzten oder sonst gesundheitlich angeschlagenen Tiere habe er die tierärztliche Betreuung vorenthalten, so die Anklage. Der Beschuldigte habe solche Tiere nicht etwa geschont oder sie selbst gepflegt, sondern sie rücksichtslos behandelt, obwohl er gewusst habe, dass sie Schmerzen und Stress erlitten.

«Kümmerer»-Handel betrieben

Thema am Bezirksgericht ist auch ein illegaler Fleischhandel. In diesem Zusammenhang stehen zwei Metzger als Mitbeschuldigte vor Gericht. Sie sollen gesundheitlich angeschlagene Ferkel, so genannte Kümmerer, an der Tierarztkontrolle vorbeigeschleust und dem Landwirt verkauft haben. Dieser mästete die Tiere und verkaufte sie dann mit Gewinn der Metzgerei zurück, die das Fleisch in den Handel brachte.

Kein Unbekannter bei Behörden

Der Beschuldigte war den Behörden schon lange vor der Hofräumung bekannt. Er ist vorbestraft. Dennoch konnte er jahrelang weiter Tiere halten. Der inzwischen pensionierte Leiter des Thurgauer Veterinäramtes muss sich in diesem Zusammenhang in einem separaten Verfahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Versäumnisse bei der Durchsetzung von behördlichen Massnahmen vor. Zudem habe er seine Kontrollbesuche jeweils vorab angemeldet.