Die rund 556’000 eingesetzte Versuchstiere bedeuteten einen Rückgang von rund drei Prozent in der Tierversuchsstatistik gegenüber 2019, schreibt das BLV in einer Mitteilung. Insbesondere bei der Grundlagenforschung seien weniger Tierversuche gemacht worden, was auch pandemiebedingt sei: Aufgrund der Einschränkungen der Covid-19-Pandemie seien vereinzelte Tierversuche nicht durchgeführt worden heisst es weiter. Mit diesem Rückgang setze sich ein seit 2015 anhaltender Abwärtstrend fort – insgesamt habe in dieser Zeit der Einsatz von Versuchstieren um rund 18 Prozent abgenommen.

Grundlagenforschung und Covid 19

2020 seien unter anderem 1’328 Versuchstiere in 18 bewilligten Versuchen in der Covid-19-Forschung verwendet worden. Dies entspreche einem Anteil von 0,2 Prozent aller Tierversuche, schreibt das BLV. Zehn Tierversuche hatten zum Ziel, Grundlagen zu Impfstoffen zu erforschen und fünf Versuche beschäftigten sich mit der Immunologie und drei mit der Übertragbarkeit von Covid-19.

Gesetzlich genau geregelt

Die Tierversuche in der Schweiz sind im Tierschutzgesetz geregelt. Unter anderem dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativmethoden zum beantragten Tierversuch bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden. Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken müssen die Forschenden bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Gesuch einreichen.