ABO

Schälschäden durch Wisente: Verein relativiert, Bauernverband will Abbruch

Der Schlussbericht zur Gehegephase der Wisente im Thal dokumentiert Ertragseinbussen und Schälschäden. Der Verein relativiert die Resultate, während der Bauernverband keinen Spielraum für eine Halbfreiheit sieht.

Der Verein Wisent im Thal hat den Schlussbericht zur vierjährigen Gehegephase vorgelegt. Die Juralandschaft biete grundsätzlich geeignete Lebensbedingungen für Wisente, heisst es darin. Gleichzeitig dokumentieren die begleitenden Studien deutliche Ertragseinbussen auf Weideland, Schälschäden an jungen Edellaubhölzern und eine leicht gesunkene Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der Solothurner Bauernverband sieht die Resultate als Bestätigung seiner Ablehnung und fordert den Abbruch des Projekts.

Deutliche Effekte im Gehege

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat auf den genutzten Weiden eine Ertragseinbusse von rund 24 Prozent gemessen. Bei Versuchen mit ungeschützten Ackerkulturen wie Mais und Gerste kam es ohne Schutz zu Totalausfällen, einfache Elektrozäune schützten die Kulturen hingegen wirksam.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) dokumentierte Schälschäden, besonders an jungen Bäumen klimafitter Arten wie Ahorn, Eiche und Mehlbeere – Holzarten, auf die die Forstwirtschaft setzt. Eine Bevölkerungsbefragung zeigte seit 2023 eine leicht negative Entwicklung der Wahrnehmung; der Wisent wird aber nach wie vor leicht positiv wahrgenommen. Die Skepsis gegenüber einer vollständigen Freilassung nahm zu.

Der Schlussbericht und die Medienmitteilung des Vereins formulieren diese Punkte zurückhaltender als die Einzelstudien. Eine abschliessende Aussage zur langfristigen Tragbarkeit einer frei lebenden Herde sei aufgrund der Gehegebedingungen noch nicht möglich, heisst es dort. Die hohe Tierdichte im Gehege (zeitweise über 10 Tiere pro 100 Hektaren) erschwert die Übertragbarkeit auf die geplante Halbfreiheit.

Otto Holzgang, der das Projekt bis Ende Oktober leitete, relativiert im Gespräch. Zur Akzeptanz sagt er: «Der Wisent wird nach wie vor leicht positiv wahrgenommen, aber im Vergleich zur ersten Befragung 2023 sind die Werte etwas tiefer. Auch die aktuelle Situation mit einem grösseren, begehbaren Gehege wird unverändert leicht positiv beurteilt. Eine knappe Mehrheit würde aber eine direkte Freilassung ablehnen. Erst die geplante 5-jährige Untersuchungsphase zur Halbfreiheit würde zeigen, ob die Ängste und Befürchtungen zutreffen oder nicht.»

Ranger erholt sich gut

Zum Unfall des Rangers am 31. August 2026, der nach einer Annäherung auf etwa zwei Meter schwer verletzt wurde, äussert sich Holzgang: «Er näherte sich unverständlicherweise dem Tier viel zu nahe und versuchte, es zu vertreiben. Unser Ranger erholt sich gut und dürfte in wenigen Tagen aus der Reha entlassen werden.» Der Verein verweist auf die Verhaltensregeln, wonach Wisente in bestimmten Situationen gefährlich werden können, wenn man nicht genügend Abstand zu den Tieren hält.

Mit natürlichen Bedingungen vergleichbar

Bei den Waldschäden verweist Holzgang darauf, dass am meisten Buche geschält worden sei. «Es kommt darauf an, wie man den Wald betrachtet. Aus forstwirtschaftlicher Sicht ist das Schälen problematisch, aus ökologischer Sicht kann es aber auch positiv sein.»

Zur Verkleinerung des geplanten Halbfreiheitsperimeters durch Gemeinderatsentscheide sagt er, dass der Wisent-Einfluss auf die Fläche trotzdem reduziert werde und somit eher mit natürlichen Bedingungen vergleichbar sei als bei der aktuellen Situation. Als Eigentümer der Tiere hafte der Verein für Schäden und verfüge über eine Versicherung. Eine Freilassung erfolge nur mit Zustimmung des Kantons.

«Die Schäden sind relevant und nicht zumutbar»

Edgar Kupper, Geschäftsführer des Solothurner Bauernverbands, sieht die Resultate als Bestätigung früherer Einsprachen. «Die Wiederansiedlung der Wisente ist auch aus diesem Grund nicht tragbar, weil die Schäden für die Landwirtschaft relevant und nicht zumutbar sind», schreibt er auf Anfrage. Der Wisent sei kein anerkanntes Wildtier, sondern Privatbesitz des Vereins. Dieser sei vollumfänglich haftbar. Bagatellgrenzen lehne die Landwirtschaft ab.

Sollte der Kanton die Halbfreiheit dennoch bewilligen, verlangt der Bauernverband vorgängige Verträge mit klaren Entschädigungsregelungen, Zuständigkeiten bei Schadenseintritt und definierten Abbruchkriterien. Kupper verweist auf den Bundesgerichtsentscheid von 2022, wonach der Gehegezaun im Frühling 2027 abgebrochen werden muss. Für die Halbfreiheit brauche es neue Bewilligungen.

Politisch habe sich das Blatt gewendet: Kritische Stimmen kämen inzwischen auch aus Forst, Jagd und örtlichen Behörden. Der Angriff auf den Ranger habe Teile der Bevölkerung aufgeschreckt. Ein Vorstoss im Kantonsrat sei hängig. «Es braucht keine weiteren Untersuchungen», so Kupper. «Der Regierungsrat tut gut daran, einen Schlussstrich unter dieses Projekt zu ziehen.»

Der Schlussbericht selbst hält fest, dass aus der Gehegephase noch keine abschliessende Aussage zur langfristigen ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tragbarkeit einer frei lebenden Herde möglich ist. Ob und unter welchen Bedingungen die Halbfreiheit kommt, entscheidet der Kanton Solothurn. Der politische und landwirtschaftliche Widerstand hat sich mit dem Bericht nicht abgeschwächt.

Weiterlesen