Der Bundesrat will die Stellung der EhepartnerInnen auf landwirtschaftlichen Betrieben, die Selbstbewirtschaftung und den unternehmerischen Handlungsspielraum für LandwirtInnen erweitern. Das schreibt die Regierung zur Verabschiedung der Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts zu Handen des Parlaments.
Im Kern der Teilrevision stehen drei Elemente:
- Absicherung der EhegattInnen: Der Bundesrat schlägt vor, dass EhegattInnen direkt nach den Nachkommen ein Vorkaufsrecht zum Ertragswert erhalten. Auch bei Investitionen vor Hofübergabe oder Erbgang sollen die Anrechnungswerte präziser festgelegt werden können. Zudem beabsichtigt der Bund, die Finanzierung güterrechtlicher Ansprüche bei Scheidung oder Trennung zu erleichtern: Eine Hypothekenaufnahme zur Begleichung dieser Forderungen soll neu ohne zusätzliche Bewilligung möglich sein.
- Selbstbewirtschaftung: Der Bundesrat hält am Grundsatz der Selbstbewirtschaftung fest und möchte das Prinzip weiter stärken. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Landwirtschaftsland durch Kapitalgesellschaften sollen verschärft werden: selbstbewirtschaftende natürliche Personen müssten mindestens drei Viertel der Stimm- und Kapitalanteile halten. Der Bundesrat will Ausnahmen vom Selbstbewirtschaftungsprinzip nur noch in klar definierten Fällen für zulässig erklären – etwa bei Schutzgebieten oder Objekten mit besonderer kultureller Bedeutung.
- Förderung des Unternehmertums: Mit vier gezielten Massnahmen soll die unternehmerische Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gestärkt werden. Die Belastungsgrenze wird erhöht: Der Zuschlag für Bauteuerung steigt von 35 % auf 50 % des Ertragswerts. Grössere Betriebe mit Angestellten erhalten mehr Flexibilität beim Grundstückszukauf im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich – vorausgesetzt, die Betriebsleitung bleibt aktiv involviert. Auch PächterInnen sollen profitieren und künftig auf gepachteten Flächen Ökonomiegebäude und Pflanzungen errichten können, sofern das Baurecht dem BGBB unterstellt bleibt. Schliesslich soll die Realteilung grosser Gewerbe ermöglicht werden, wenn dadurch tragfähige neue Betriebe entstehen und keine zusätzlichen Bauten erforderlich sind.
Das Parlament entscheidet in einer der nächsten Sessionen über die Vorschläge
Ob alle diese Vorschläge und allenfalls weitere Ideen tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet nun das Parlament in einer der nächsten Sessionen. Ihren Ursprung hat die Teilrevision des Bodenrechts in der Sistierung der Agrarpolitik 2022+. Damals entkoppelte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) das bäuerliche Bodenrecht von der Agrarpolitik 2022+ und beauftragte den Bundesrat, bis Ende 2025 einen Vorschlag auszuarbeiten.
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat daraufhin mit einer kleinen Begleitgruppe die Arbeiten am Vorentwurf aufgenommen. Ziel der Verwaltung war, die Teilrevision schlank und ohne öffentliche Grundsatzdiskussion über die Bühne zu bringen. Und das ist gelungen: In der Auswertung der Vernehmlassung konstatierte der Bund, dass keine grundsätzlichen Einwände erhoben wurden. In Anbetracht der Tatsache, dass bei der Verwaltung 153 Stellungnahmen eingingen – darunter 26 Stellungnahmen aus Kantonen, 5 von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Berggebiete und Wirtschaft, 47 von weiteren Interessierten Kreisen aus Land- und Ernährungswirtschaft sowie 48 von Umwelt-, Tier- und Landschaftsschutzorganisationen – ist das bemerkenswert.
Breite Unterstützung für Vorkaufsrecht und einfacheren Zugang zu Kapital
Die Auswertung der Vernehmlassungen zeigt, dass das Vorkaufsrecht der EhegattInnen im zweiten Rang sowie den einfacheren Zugang zu Kapital sehr breit unterstützt wird. Bei der Selbstbewirtschaftung gehen die Meinungen darüber auseinander, wie gross die Beteiligung der Selbstbewirtschafter an einer juristischen Person sein soll. Und auch die Bewilligungspflicht für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen als Reserve für Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekte wird nicht einhellig unterstützt.
Einhellig unterstützt wird Anpassung der Definition des Ertragswertes; breit unterstützt wird die Möglichkeit der Teilung eines Gewerbes. Auch die Erhöhung der Belastungsgrenze wird mehrheitlich unterstützt – lediglich GLP und SP sehen darin eine Gefahr der Verschuldung der Landwirtschaft.
Die Parlamentsdebatte könnte entlang dieser Linien verlaufen; als Erstes wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats das Geschäft behandeln; nach aktuellem Kenntnisstand frühestens auf die Frühjahrssession 2026 hin.

