Mit dem Entlastungspaket 2027 soll das Ausgabenwachstum des Bundes korrigiert werden. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, müssen alle einen Beitrag leisten. Dazu sind Gesetzesänderungen nötig, die in der Botschaft zum Entlastungspaket am 19. September 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet wurden.
Insgesamt sieht dieses Paket Entlastungen im Umfang von 2,4 bis 3 Milliarden Franken vor. 340 Millionen Franken soll die Einnahmenseite durch die Versteigerung von Zollkontingenten beitragen; der Rest (rund 90 %) entfällt auf die Ausgabenseite.
Die Landwirtschaft betreffende Massnahmen sollen die Einkommen der Landwirte schützen, die Marktorientierung und Kostenwahrheit stärken. Der Bundesrat schlägt folgende Anpassungen vor:
Streichung Beihilfen Viehwirtschaft: Die Gelder werden für saisonale Marktentlastungsmassnahmen eingesetzt. Künftig sollen die Marktakteure diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Entlastung im Jahr 2027: 5 Mio Franken.
Reduktion Landschaftsqualitätsbeiträge: Die Gelder finanzieren zu 90 % LQ-Projekte in den Kantonen. Der Bund will hier seinen Beitragsansatz auf 50 % reduzieren. Entlastung im Jahr 2027: 65 Mio Franken.
Verzicht auf Entsorgungsbeiträge: Die finanzielle Unterstützung von Tierkörpern war als Übergangslösung während der BSE-Krise konzipiert und soll aufgehoben werden. Entlastung im Jahr 2027: 49 Mio Franken.
Kürzung Qualitäts- und Absatzförderung: Die Absatzförderung für stark mit Grenzschutz geschützte Produkte soll reduziert und der Beitrag der exportierenden Unternehmen erhöht werden. Entlastung im Jahr 2027: 11 Mio Franken.
Verzicht auf die Förderung der Obstverwertung: Die Gelder werden für saisonale Marktentlastungsmassnahmen eingesetzt. Der Bundesrat will diese Aufgabe den Marktakteuren übergeben. Entlastung im Jahr 2027: 2,4 Mio Franken.
Das letzte Wort hat das Parlament, da sämtliche Vorschläge alle Gesetzesänderungen benötigen.

