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Schweizer Agrarmarkt: Bundesrat plant mehr Preistransparenz und Marktbeobachtung

Die zunehmende Konzentration auf dem Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt gefährdet kleine Produzenten. Ein neuer Bericht fordert mehr Preistransparenz und stärkeren Schutz vor unfairen Praktiken, um Informationsasymmetrien und Marktmacht zu reduzieren.

Die Schweizer Agrar- und Lebensmittelmärkte zeigen eine X-Struktur: Vielen ProduzentInnen und KonsumentInnen stehen wenige, konzentrierte AkteurInnen in Verarbeitung, Handel und Vorleistungen gegenüber. Das schafft Risiken wie Informationsasymmetrien, unlautere Praktiken und Marktmacht zulasten kleiner Betriebe. Drei parlamentarische Vorstösse forderten daher mehr Preistransparenz, bessere Marktbeobachtung und stärkeren Schutz vor unfairen Praktiken. Der Bericht wurde Mitte Februar vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.

Wie es im Bericht heisst, hat die Konzentration in Verarbeitung und Handel zugenommen, während die Zahl mittelgrosser und kleiner Akteure zurückgeht. Zwar sieht der Bericht in mehr Markttransparenz Vorteile: Förderung von Kooperation und Vertrauen, Reduktion von Informationsasymmetrien und insgesamt die Besserstellung schwach organisierter Akteure.

Die Autorenschaft betont gleichzeitig das Risiko von Absprachen, der Informationsüberflutung und der Verstärkung der Marktmacht grösserer Akteure. Diesen Risiken würde durch das Kartellgesetz, durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Preistransparenzgesetz in geeigneter Form begegnet, heisst es weiter.

Zur Verbesserung der Preistransparenz stehen Richtpreise und Marktbeobachtung im Vordergrund; letztere weist jedoch Lücken auf, besonders bei Fleisch, Früchten, Gemüse sowie auf den Stufen Verarbeitung und Handel. Vorgeschlagen werden präzisere Datenlieferpflichten, Ausbau der Marktbeobachtung, insbesondere bei Fleisch, Früchten, Gemüse sowie in Verarbeitung und Handel, zusätzliche Wertschöpfungsdaten und bessere Kommunikation.

Laut Bundesrat sollen die Massnahmen in die Botschaft zur AP30+ einfliessen und dem Parlament vorgelegt werden.