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Ein Schritt in Richtung Zollreduktion

Die Schweiz und die USA haben Eckpunkte für ein neues Handelsabkommen festgelegt, das Zölle und Handelshemmnisse abbauen soll. Ziel ist die Förderung von Investitionen sowie der Zugang zu Märkten für Landwirtschaftsprodukte, einschliesslich Rind- und Geflügelfleisch.

Gross war die Ernüchterung am 1. August 2025. Am Nationalfeiertag wurde bekannt, dass die USA auf Schweizer Importe einen zusätzlichen Zoll von 39 Prozent geltend machen werden. An der Pressekonferenz betonte Bundesrat Guy Parmelin, dass die Eidgenossenschaft eine Verhandlungslösung anstrebe. Gross war die Erleichterung am 14. November, als die Eckpunkte für eine neue Vereinbarung bekannt wurden.

Die Schweiz und die USA wollen Investitionen fördern, tarifäre Handelsbarrieren –Zölle – und nicht-tarifäre Handelshemmnisse – unter anderem Standards im Bereich Lebensmittelsicherheit – abbauen und die wirtschaftliche Stabilität verbessern. Im Vordergrund stehen für die USA dabei die Direktinvestitionen von Schweizer Unternehmen im Umfang von rund 200 Milliarden US-Dollar. Ausserdem rühmt sich die US-Verwaltung, mit dem Abkommen den Marktzugang für US Fischerei- und Agrarprodukte zu verbessern.

Zugang zum Schweizer Markt verbessern

Dabei geht es einerseits um Importkontingente. So sollen für 500 Tonnen Rindfleisch, für 1000 Tonnen Bisonfleisch und für 1500 Tonnen Geflügelfleisch zollfreie bilaterale Zollkontingente geschaffen werden. Unklar ist, ob diese innerhalb der WTO-Kontingente (Kontingent 5: 22'500 Tonnen rotes Fleisch, davon 20’700t Rindfleisch, Kontingent 6: 54'400 Tonnen weisses Fleisch, davon 42’200t Geflügel und 8498t Schweinefleisch) oder zusätzlich gewährt werden. Der Schweizer Bauernverband erwartet, dass die Importmengen «innerhalb der WTO-Kontingente abgewickelt werden» und dass die USA im Gegenzug die Zölle für Käse zusätzlich reduziert.

Andererseits im Fokus stehen nicht-tarifäre Handelshemmnisse. Bei diesen handelt es sich etwa um Vorgaben bezüglich Lebensmittelsicherheit oder dem Umgang mit geschützten Ursprungsbezeichnungen. So beabsichtigt die Schweiz den Zugang für US-Geflügelfleisch zu verbessern. Strittig ist dabei, ob die Behandlung mit Chlor zum Desinfizieren nach der Schlachtung zugelassen und als gleichwertig anerkannt werden soll. In der Schweiz und in der EU ist diese Praxis bisher verboten (und auch Teil der Bilateralen Verträge).

Geografische Ursprungsbezeichnungen stärken

Weniger für Schlagzeilen gesorgt hat die Absicht, dass die Schweiz und die USA beabsichtigen, den Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen zu stärken und den Vollzug zu verbessern. Ziel sei eine transparente und faire Behandlung von Produkten, die mit geschützten geografischen Angaben verkauft werden. Die USA moniert gegenüber der EU, dass die Bestimmungen zum geistigen Eigentum den Schutz von Marken signifikant erschwere. Es bleibt bisher unklar, welche Konsequenzen für Schweizer Produkte wie Gruyère AOP oder Emmentaler AOP zu erwarten sind.

Laut US-Regierung sollen die Details Anfang 2026 fertig verhandelt sein. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO schreibt vom 1. Quartal 2026. Und: die Schweiz warte auf die USA, wie Bundesrat Guy Parmelin eine Woche nach dem Treffen in einem Interview mit SRF sagte. Der Tatbeweis, dass der Vereinbarung auch ein Abkommen folgt, steht also noch aus.