Japankäfer breitet sich aus: Raufutter darf trotz Grüngutverbot transportiert werden

Der Schädling verbreitet sich in der Zentralschweiz weiter. Auch für die Landwirtschaft gelten im Befallsherd Massnahmen. Das Verbot des Wegtransports von Grüngut gilt aber nicht für Gras, Heu, Mais und Silage.

Die Meldung des Kantons Luzern von Anfang August 2026, dass auf der Luzerner Allmend eine Japankäfer-Population nachgewiesen wurde, hat in der Region einige Hektik ausgelöst. So wurde, wie schon ein Jahr zuvor in Neuenkirch LU, ein Befallsherd in den Gemeinden Luzern, Kriens und Horw sowie eine Pufferzone im Radius von fünf Kilometern ab dem Rand des Befallsherdes ausgeschieden.

Seit 1. August gilt in diesem Befallsherd ein Bewässerungsverbot für alle Grünflächen. Und Grüngut darf aus dem betroffenen Gebiet nicht weggeführt werden. Eine Ausnahme vom Bewässerungsverbot gab es einzig für den Sportrasen im Stadion des FCL, der darf weiterhin bewässert werden. Allerdings müssen auf diesen Flächen Nematoden zur Bekämpfung der Japankäfer-Larven ausgebracht werden.

Pufferzonen in Nid- und Obwalden

Der Kanton Nidwalden ordnete für mehrere Gemeinden Schutzmassnahmen an, so etwa zum Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege, und es wurden zusätzliche Lockstofffallen aufgestellt. Auch Obwalden legte in Alpnach eine Pufferzone sowie Schutzmassnahmen fest.

Erntegut aus Landwirtschaft ausgenommen

Auf Anfrage weist Mario Kurmann vom Luzerner Pflanzenschutzdienst darauf hin, dass landwirtschaftliches Erntegut, also Eingrasen, Gras- und Maissilage, Heu, oder auch aus dem Gemüsebau, nicht unter das Verbot des Transports von Grüngut fällt.

Sehr wohl betroffen sind aber Grüngut aus Pflegearbeiten im Bereich Hausgarten und Hecken. Und das Bewässerungsverbot in den Befallsherden bis zum 30. September 2026 gelte auch für Wiesen und Weiden. Ebenso darf ganzjährig kein Oberboden oder Kompost aus diesen Herden geführt werden.

Damit soll die Verbreitung der Larven und Eier des Japankäfers unterbunden werden. In der Pufferzone beschränken sich die Massnahmen auf Einschränkungen beim Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege.

Massnahmen in vielen Kantonen

Der Japankäfer ist auch in weiteren Kantonen der Zentralschweiz ein Thema. So gab es im Kanton Zug Funde in Baar und der Stadt Zug, sodass im Befallsherd und der Pufferzone entsprechende Massnahmen gelten.

Im Südwesten des Kantons Aargau sind einige Gemeinden in der Region von Aarburg bis Murgenthal in einer Pufferzone, nachdem letzten Sommer im solothurnischen Gunzgen Japankäfer gefunden wurden.

Im Kanton Schwyz seien in Lockstofffallen bereits 60 Japankäfer nachgewiesen worden, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag, 3. August 2026. Die Funde stammten sowohl aus dem bekannten Befallsgebiet Sägel beim Lauerzersee als auch von Standorten innerhalb der Pufferzone.

Dies zeige, dass das engmaschige Überwachungsnetz funktioniere, die Bekämpfung müsse aber aufgrund dieser Vorkommen konsequent fortgesetzt werden. Die Zunahme der Fänge in der Region Arth-Goldau SZ und neue Befallsherde in benachbarten Kantonen zeigten, dass sich die Japankäfer-Situation weiter verschärfe. Die Bevölkerung in den betroffenen Kantonen wird aufgerufen, Funde von Japankäfern sofort zu melden.

Lockstofffalle für Japankäfer mit Pheromon. (Bild: AFL SZ)

Viele Kulturen betroffen

Der Japankäfer sei ein hochschädlicher Quarantäneorganismus, der sowohl als Larve als auch als erwachsenes Insekt ein grosses Schadenspotenzial habe, heisst es in den Medienmitteilungen der Kantone. 

Das Bundesamt für Landwirtschaft schätzt, dass wegen Ernteausfällen jährlich Hunderte von Millionen Franken Schäden verursacht werden könnten. Betroffen seien über 400 Wirtspflanzen, darunter Obstbäume, Reben, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen.

Deshalb soll die weitere Verbreitung dieses Schädlings möglichst verhindert und der Japankäfer in den Befallsherden konsequent bekämpft werden. Dazu dienen etwa Bewässerungsverbote für Grünflächen sowie der Einsatz von Nematoden im Herbst und Frühjahr.

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