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Hochwachsende Kulturen: Fehlt das Sichtdreieck, haftet der Landwirt

Landwirt(innen) müssen hohe Kulturen wie Mais und Sonnenblumen so bewirtschaften, dass ein Sichtdreieck entsteht. Tun sie das nicht, droht nicht nur ein kleines Kavaliersdelikt, weiss der Berater Simon Koster.

Im Sommer werden die Maispflanzen und Sonnenblumen hoch stehen. Erschweren solche Kulturen oder auch hohes Gras das Sichtfeld bei Strassenausfahrten, besteht Unfallgefahr. Und kommt es zu einem, kann der Bewirtschafter dafür verantwortlich gemacht werden. Darauf verweist ein Fachartikel im «Thurgauer Bauer».

Demnach ist der Grundeigentümer dafür verantwortlich, dass Sichtzonen freigehalten werden. Genauer genommen müssen diese Sichtfelder von Hindernissen zwischen 0,6m und 3m über der Fahrbahn frei sein.

Das gilt innerorts und ausserorts

Als Faustregel für die notwendigen Sichtweiten gilt:

Innerorts: Ein herannahendes Fahrzeug muss auf mindestens 50 Meter Distanz erkennbar sein.

Ausserorts: Die erforderliche Sichtweite beträgt 100 Meter oder mehr, abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit.

Der Beobachtungspunkt liegt innerorts rund drei Meter, ausserorts etwa fünf Meter vom Fahrbahnrand zurückversetzt. In Kurven oder bei direkt an die Strasse angrenzenden Ausfahrten können die Anforderungen nochmals strenger sein.

Lieber aussparen statt ausmähen

Simon Koster, Berater am landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum Arenenberg, rät, bei der Saat vorausschauend zu planen und das sogenannte Sichtdreieck einzubauen. Das Sichtdreieck ist die Fläche an einer Einmündung, die frei bleiben muss, damit der Querverkehr rechtzeitig erkannt werden kann.

Es ist deutlich effizienter, die Sichtzone bereits bei der Saat auszusparen, als später im Hochsommer mit der Motorsense durch den mannshohen Mais zu gehen und auszumähen, so Koster.

«Das ist kein Kavaliersdelikt»

Der Berater Simon Koster betont: «Ungenügende Sichtzonen sind kein Kavaliersdelikt». Im Falle eines Unfalls kann dies eine Haftung des Bewirtschafters nach sich ziehen, mit finanziellen oder strafrechtlichen Folgen.

«Ähnliche Sorgfaltspflichten gelten übrigens auch bei Strassenverschmutzung während der Ernte oder bei ungesicherten Weidezäunen entlang von Verkehrswegen», führt Simon Koster weiter aus.

Der Berater rät, im Zweifelsfall Rücksprache mit der Gemeindebehörde zu nehmen, um eine Lösung zu finden und schwere Unfälle zu vermeiden.

Praxistipps für die Umsetzung

– Sichtzonen aussparen: In kritischen Ecken von Einmündungen und Feldzufahrten einen Streifen von cirka 3–5 m Breite freilassen. – Alternative Nutzung: Niedrig wachsende Kulturen oder gezielte Grünstreifen eignen sich gut für diese Bereiche. Je nach Situation können solche Flächen auch als ökologische Ausgleichsflächen genutzt werden – sofern die Sicht gewährleistet bleibt. – zeitversetzte Saat: Falls keine vollständige Aussparung möglich ist, kann der Mais im Sichtdreieck später gesät werden, sodass er länger niedrig bleibt. Dies ist jedoch nur eine Übergangslösung. – Klare Kommunikation: Wird ein Lohnunternehmer beauftragt, sollten die freizuhaltenden Bereiche klar markiert und kommuniziert werden. – Selbsttest durchführen: Setzen Sie sich nach dem Auflaufen der Kultur selbst ins Auto an Ihrer Ausfahrt. Wenn Sie den Querverkehr nicht rechtzeitig erkennen, besteht Handlungsbedarf.

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