Feuerbrand gilt nicht mehr als Quarantänekrankheit

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die bakterielle Krankheit Feuerbrand nicht mehr als Quarantänekrankheit. Die Bekämpfung und Überwachung bleibt aber weiterhin obligatorisch.

Neu wurde Feuerbrand als geregelter Nicht-Quarantäne-Organismus (GNQO) eingestuft. Unter dieser Einteilung findet man zum Beispiel Obstbaum-Phytoplasmosen oder das Zwetschgenvirus Sharka. Feuerbrand-Befälle müssen somit nicht mehr gemeldet werden. Dafür müssen alle Pflanzen, welche in den Verkauf gehen, einen Pflanzenpass aufweisen. Dieser Pass muss bestätigen, dass die Pflanze nicht von der bakteriellen Krankheit befallen ist. Dies erfordert einen zusätzlichen Aufwand für Bewirtschafter von Obst- oder Zierpflanzenanlagen.

Überwachung und Bekämpfung bleibt weiterhin obligatorisch

Die Überwachung und Bekämpfung bleibt jedoch weiterhin obligatorisch. In Gebieten mit hoher Feuerbrand- Vorkommen muss mindestens einmal pro Saison eine Kontrolle abgehalten werden, heisst es in der Medienmitteilung des Landwirtschaftlichen Instituts des Kanton Freiburg (LIG). Bei bestätigtem Befall, muss der Besitzer(in) die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung). Der kantonale Pflanzenschutzdienst wird zudem stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Was ist Feuerbrand

Feuerbrand ist eine bakterielle Krankheit, welche Kernobst, Zierpflanzen und Wildpflanzen befällt. In der Schweiz wurde die Krankheit erstmals 1989 nachgewiesen.

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