Das Erdmandelgras ist nun aufgelaufen. Das zur Familie der Sauergräser gehörende Ungras ist sehr anpassungsfähig und hart­näckig und muss bei Aufkommen frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Denn der invasive Neophyt kann sich in Kulturen etablieren und Knollenpflanzen schädigen – gemäss Agroscope sind Ernteverluste von bis zu 40 % bei Kartoffeln und 60 % bei Zuckerrüben möglich sowie qualita­tive Einbussen. 

Schwer bekämpfbar

Hat sich das Erdmandelgras einmal etabliert, lässt es sich nur schwer bekämpfen. Zum einen sind seine Knöllchen für den Landwirt nicht sichtbar, da sie im Boden verborgen sind. Diese lassen sich nicht mechanisch zerstören. Zum anderen steht kein Herbizid zur Verfügung, das über die Blätter in die Knöllchen transportiert wird und dort wirkt. Auch mit Jäten lässt sich keine vollständige Entfernung sicherstellen. Es ist daher eine Kombination verschiedener Massnahmen nötig, um das Erdmandelgras nachhaltig zu bekämpfen. 

Kombination von Massnahmen nötig

Befallsherde müssen zirka 50 cm tief ausgegraben werden (Entsorgung im Kehricht). Ein gut wirksames Herbizid ist Dual Gold. Dieses ist ab diesem Jahr aber nur noch mit Sonderbewilligung in bestimmten Kulturen (Mais, Sonnenblumen und Brachen) zugelassen. Um seine volle Wirkung zu entfalten, muss das Mittel in den Boden eingearbeitet werden. Ab diesem Jahr kann man das Erdmandelgras offiziell mit der Schwarzbrache bekämpfen (da häufige Bearbeitung). Dazu braucht es auch eine Sonderbewilligung, die bei der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz eingeholt werden kann. Die Massnahme darf für drei Jahre durchgeführt werden. Anschliessend muss wieder eine Kultur folgen. Wer beim Produktionssystembeitrag für eine angemessene Bodenbedeckung mitmacht, muss eine zusätz­liche Ausnahmebewilligung beantragen. Zur Unterdrückung von etablierten Beständen des Erdmandelgrases hilft auch der Wechsel auf getreidebetonte Fruchtfolgen oder mehrjährige Kunstwiesen. 

Ausführliche Informationen zum Erdmandelgas: hier

Verdachtsfälle melden

Verdachtsfälle sollten unbedingt dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden, damit eine fachlich korrekte Bekämpfung ohne Risiko einer Verschleppung besprochen werden kann. In vielen Kantonen gibt es eine Meldepflicht, teilweise sogar eine Bekämpfungspflicht.