Im Februar 2026 haben 15 Grossrätinnen und Grossräte im Kanton Freiburg dem Staatsrat den parlamentarischen Vorstoss «Cremo, eine systemische Herausforderung für unseren Kanton!» eingereicht. Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass die Cremo sich in einer schweren Krise befindet; ihr Fortbestand sei ungewiss.
Weiter befürchten sie menschliche, wirtschaftliche und soziale Folgen. Zudem sei festzustellen, dass die Glaubwürdigkeit des Kantons Schaden nehmen könnte, da eines seiner wichtigsten wirtschaftlichen Ziele gerade auf die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie die Bioökonomie ausgerichtet sei. Die Grossrätinnen und Grossräte forderten deshalb vom Kanton die Einsetzung einer Expertenkommission, die Vorschläge und Massnahmen ausarbeiten soll.
Der Staatsrat erkennt die Auswirkungen
Der Staatsrat erkennt in seiner Antwort, dass eine Schliessung des Standorts in Villars-sur-Glâne FR grosse Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Milchwirtschaft und auf hunderte von Arbeitsplätzen, vor allem im Kanton Freiburg, hätte. Einerseits würde dies den Wegfall eines Milchabnehmers für rund 1800 Produzenten aus den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis und Bern bedeuten. Insbesondere die 1135 Produzenten, die direkt mit der Cremo S.A. verbunden sind, würden ihre wichtigste Abnehmerin verlieren.
Der Hauptaktionär der Cremo, der Freiburgische Milchverband (FMV), hat aber in einer Medienmitteilung vom 27. Februar 2026 sein Vertrauen in den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zum Ausdruck gebracht. Der Staatsrat verfolge die Lage deshalb mit grösster Aufmerksamkeit. Er stelle fest, dass die Aktivitäten des Unternehmens weit über die Kantonsgrenzen hinausreichten und sich die Auswirkungen auf die gesamte Schweiz sowie auf die Beziehungen zu zahlreichen Partnern der Branche erstrecken würden. Die vom Unternehmen eingeleiteten Sanierungspläne sollten es ihm ermöglichen, aus eigener Kraft wieder zu einer gesunden wirtschaftlichen Lage zurückzufinden, hält der Staatsrat in einer Mitteilung fest.
Keinen Zugang zu privaten Daten
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass der Kanton es vermeiden müsse, sich in die Angelegenheiten eines privaten Unternehmens einzumischen, das auf einem wettbewerbsorientierten Markt tätig sei, da dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde. Dies gehöre zudem nicht zu seinen Aufgaben, und er verfüge über keinerlei Kompetenzen in den Bereichen Produktion und industrielle Vermarktung.
Ausserdem habe er keinen Zugang zu den privaten Daten des Unternehmens, die ihm eine fundierte und detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglichen würden. Es wäre daher illusorisch, Szenarien auf der Grundlage von nicht überprüften Hypothesen oder Annahmen zu entwerfen.
Angesichts der vorgängig genannten Überlegungen empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, diesen Auftrag abzulehnen, dabei jedoch die Entwicklung des Unternehmens weiterhin zu verfolgen und die oben dargelegten Lösungsansätze für eine Unterstützung weiter zu vertiefen.

