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Neue Richtlinien für Essig aus Bio-Apfelsaftkonzentrat

Angesichts der zunehmenden Bio-Mostobstproduktion sind die Apfelkonzentrat-Lager voll. Verschiedene Mitgliederorganisationen stellten deshalb den Antrag, Bio-Apfelsaftkonzentrat zur Essigherstellung zuzulassen. Der Antrag wurde an der letzten DV von Bio Suisse gutgeheissen.

Die Bio-Suisse-Richtlinien erlauben nach einem früheren DV-Entscheid die Rückverdünnung des Apfelsaftkonzentrats nur zur Herstellung von Schorle. Doch die Lage verschärft sich: Angesichts der ­zunehmenden Bio-Mostobstproduktion sind die Konzentrat-Lager voll und 2021 wurde ein Rückhalt auf Bio-Mostobst eingeführt (2022 wieder aufge­hoben).

Verschiedene Mitgliederorganisationen stellten deshalb den Antrag, die Rückverdünnung von Bio-Apfelsaftkonzentrat für die Produktion von pasteurisiertem Essig zuzulassen.

Ernteschwankungen leichter ausgleichen

«Die Rückverdünnung von Konzentrat zur Essigherstellung ist nicht imagekritisch, da es entsprechend deklariert werden kann», begründet Sabine Haller von Bio Suisse am Montag an der FiBL-Bio-Hochstammtagung in Frick AG. Mit diesem Schritt lies­sen sich Ernteschwankungen leichter ausgleichen, da Mostobstkonzentrat leichter lagerbar sei. Heute müsse ein Teil des Apfelweins zur Essigherstellung importiert werden. Dieser Import falle weg bei Annahme des Antrags. Auch für den Erhalt der ökologisch wertvollen Hochstammbäume habe die Rück­verdünnung positive Auswirkungen.

Essig-Herstellung ab 2024 erlaubt

Das rückverdünnte Konzentrat soll nur zur Herstellung von pasteurisiertem Knospe-Essig verwendet werden, so dass zwei Knospe-Essigqualitäten zur Auswahl stehen. Die Delegierten folgten den Argumenten der Befürworter und hiessen den Antrag des Vorstands an der Delegiertenversammlung der Bio Suisse vom 16. November in Olten SO gut.

Ab 2024 wird der Entschluss in die Bio-Suisse-Richtlinien aufgenommen. Damit ist es Produzenten erlaubt, pasteurisierten Essig aus Bio-Apfelsaftkonzentrat herzustellen.

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