Die Bio-Suisse-Richtlinien erlauben nach einem früheren DV-Entscheid die Rückverdünnung des Apfelsaftkonzentrats nur zur Herstellung von Schorle. Doch die Lage verschärft sich: Angesichts der zunehmenden Bio-Mostobstproduktion sind die Konzentrat-Lager voll und 2021 wurde ein Rückhalt auf Bio-Mostobst eingeführt (2022 wieder aufgehoben).
Ja zu Apfelsaftkonzentrat und eine Budget-Debatte wegen der Migros bei Bio-Suisse
Die Delegierten sagen Ja zur Zulassung von Apfelsaftkonzentrat für die Essig-Herstellung. Ausserdem sorgten die verzögert eintreffenden Lizenzerträge der Migros für Diskussionen, die Bio Suisse zu Sparmassnahmen gezwungen haben.Verschiedene Mitgliederorganisationen stellten deshalb den Antrag, die Rückverdünnung von Bio-Apfelsaftkonzentrat für die Produktion von pasteurisiertem Essig zuzulassen.
Ernteschwankungen leichter ausgleichen
«Die Rückverdünnung von Konzentrat zur Essigherstellung ist nicht imagekritisch, da es entsprechend deklariert werden kann», begründet Sabine Haller von Bio Suisse am Montag an der FiBL-Bio-Hochstammtagung in Frick AG. Mit diesem Schritt liessen sich Ernteschwankungen leichter ausgleichen, da Mostobstkonzentrat leichter lagerbar sei. Heute müsse ein Teil des Apfelweins zur Essigherstellung importiert werden. Dieser Import falle weg bei Annahme des Antrags. Auch für den Erhalt der ökologisch wertvollen Hochstammbäume habe die Rückverdünnung positive Auswirkungen.
Essig-Herstellung ab 2024 erlaubt
Das rückverdünnte Konzentrat soll nur zur Herstellung von pasteurisiertem Knospe-Essig verwendet werden, so dass zwei Knospe-Essigqualitäten zur Auswahl stehen. Die Delegierten folgten den Argumenten der Befürworter und hiessen den Antrag des Vorstands an der Delegiertenversammlung der Bio Suisse vom 16. November in Olten SO gut.
Ab 2024 wird der Entschluss in die Bio-Suisse-Richtlinien aufgenommen. Damit ist es Produzenten erlaubt, pasteurisierten Essig aus Bio-Apfelsaftkonzentrat herzustellen.

