ABO

Für die Lage auf dem Milchmarkt ist die gesamte Branche verantwortlich

Unser Gastautor beschreibt die Funktionsweise der Branchenorganisation Milch. Deren Vorstand wird demnächst wieder gefordert sein, es geht um eine mögliche Richtpreiserhöhung.

Aufgrund von Parlamentsentscheiden ist der Milchmarkt der meistliberalisierte Markt der Schweizer Landwirtschaft. Beim Käse ist der Handel mit der EU vollkommen frei. Die Schweizer Produktion wird hier nur durch die Verkäsungszulage gestützt.

Grosse Verantwortung der Branchenorganisation

Grosse Verantwortung trägt nach dem Rückzug des Staats die Branchenorganisation Milch (BOM), in der Milchproduzenten, Milchverarbeiter und Detailhandel vertreten sind. Für die Produzenten ist von grosser Bedeutung, dass der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrags gemäss Artikel 37 LwG für Erst- und Zweitmilchkauf mit der Segmentierung für weitere vier Jahre verlängert hat. In der BOM gefällte Beschlüsse gelten somit auch für Milchkäufer, Verarbeiter etc., die nicht in der BOM vertreten sind.

Mitglieder der BOM sind aktuell 18 Produzenten-Organisationen, 11 Unternehmen der Milchindustrie, 4 Organisationen der gewerblichen Käser sowie die Detailhändler Coop und Aldi Suisse. Die BOM wird präsidiert von Peter Hegglin, Ständerat und ehemaliger Milchproduzent.

In der BOM reden alle Beteiligten mit.
In der BOM reden alle Beteiligten mit.

10 Produzentenvertreter im Vorstand

Die Gruppe der Milchproduzenten ist mit zehn Personen im Vorstand vertreten. Ebenfalls insgesamt zehn Personen vertreten Milchverarbeiter und Detailhandel. Der Vorstand trifft sich in der Regel quartalsweise. An diesen Sitzungen wird u. a. der Richtpreis für A-Milch für das nächste Quartal festgelegt. Die wichtigen Vorbesprechungen derProduzenten werden von Milchproduzent und BOM-Vizepräsident Ruedi Bigler geleitet. Der nächste Entscheid steht am 2. März 2022 an.

Für verbindliche Entscheide wie zum Beispiel die Einführung des «Grünen Teppichs» ist ein breiter Konsens nötig. Diese Entscheide kommen nur bei Zustimmung von drei Viertel der Stimmen von beiden Gruppen zustande. Beim A-Richtpreis gelten als Orientierungsgrössen die Einschätzung der Marktentwicklung, die Produktionskostenentwicklung für die Landwirtschaft sowie der A-Richtpreisindex des BLW.

Richtpreis-Anpassung braucht ¾-Mehrheit

Anpassungen des A-Richtpreises können bei Uneinigkeit auch ohne Beschluss mit ¾-Mehrheit in Kraft treten.Je nach Marktlage werden Anpassungen des A-Richtpreises aufgrund der Veränderungen des Molkereipreisindex des BLW automatisch umgesetzt.

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