Die schon fast historische Sitzung des BOM-Vorstands vom vergangenen 2. März hallt nach. Obwohl der Richtpreis-Index des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) eine weitere Preiserhöhung um 4 Rp./kg anzeigen würde, bleibt der A-Richtpreis im 4. Quartal unverändert bei 78 Rp./kg. Entsprechende Preisforderungen waren im Vorfeld der Sitzung auch von Produzentenorganisationen geäussert worden.

Für 2023 wird höherer Mittelbedarf im Fonds erwartet

Wie der Vorstand der BOM am heutigen Mittwoch, 24. August 2022 entschieden hat, wird stattdessen der Einzug zugunsten des Fonds Rohstoffverbilligung aufgrund der ausserordentlichen Marktsituation befristet für das letzte Quartal 2022 von 4,5 auf 2,5 Rp. reduziert.

«Damit bleiben den Produzenten von nicht verkäster Molkereimilch im Vergleich zu bisher 2 Rappen mehr pro Kilogramm Milch», heisst es in der Mitteilung der BOM. Der Grund für den reduzierten Einzug liege in der momentan guten finanziellen Situation im Fonds Rohstoffverbilligung.

Der Fonds stützt Schweizer Milchgrundstoffe wie Milchpulver in verarbeiteten und exportierten Nahrungsmitteln (z. B. Schokolade) abhängig von der Preisdifferenz für Milchfett und Milcheiweiss zwischen der Schweiz und dem Ausland. Die gestiegenen Milchpreise im Ausland führten zu einer tieferen Auszahlung aus dem Fonds und damit zu einem geringeren Mittelbedarf. Für das Jahr 2023 sei wieder mit einem deutlich höheren Mittelbedarf zu rechnen, so die BOM.

Käsereimilch büsst an Terrain ein

Der Fondsabzug begünstigt nur die Produzenten von nicht verkäster Milch. Das heisst, dass die Käsereimilch-Produzenten weiter an Terrain einbüssen. Die Preisdifferenz zwischen Käserei- und Industriemilch ist bei verschiedenen Sorten zuletzt sehr bescheiden geworden, so beträgt sie etwa bei Emmentaler AOP noch ganze 5 Rp./kg.

Der Verzicht auf eine Preiserhöung für das A-Segment überrascht etwas, weil der als Entscheidungsgrundlage dienende Richtpreis-Index des BLW eine Erhöhung um weitere 4 Rp. angezeigt erscheinen lassen würde. Dieser kommt aber nur zum Zug, wenn sich der Vorstand nicht einig ist. 

Nun war man sich offenbar aber einig, dass der im März gefällte Beschluss für eine leicht höher als indexiert ausgefallene Preiserhöhung bis Ende Jahr als verbindlich zu betrachten ist. Dieser Kompromiss wurde damals nach harten Verhandlungen gefasst. Der Entscheid, daran festzuhalten, dürfte auch durch die zur Zeit sehr volatile Marktlage begünstigt worden sein. An der nächsten Vorstandssitzung vom 16. November wird der Richtpreis (für das 1. Quartal 2023) aber aller Voraussicht nach wieder ausführlich diskutiert werden. 

Milchprüfung neu bei der BOM

Zudem hat der Vorstand laut der Mitteilung beschlossen, dass die BOM ab 2023 die Verantwortung für die Organisation der Milchprüfung übernimmt. Diese ist gesetzlich geregelt. Gemäss Verordnung überträgt der Bund die Verantwortung einer oder mehreren Organisationen der Milchbranche. Bisher wurde diese Verantwortung von einer einfachen Gesellschaft bestehend aus VMI, Fromarte, SMP und SSZV wahrgenommen.

Mit der Neuorganisation werde nun die BOM Ansprechpartnerin des Prüflabors und der Bundesbehörden und entscheidet über die zukünftige Vergabe der Milchprüfung, heisst es in der Mitteilung weiter.