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Welche rechtlichen und versicherungsrelevanten Faktoren sind beim Drohnenfliegen zu beachten?

Auch in der Landwirtschaft kommen Drohnen immer häufiger zum Einsatz. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Thomas Hauri von der Agrisano erklärt welche.

In der Landwirtschaft spielt der Einsatz innovativer Technologien wie Drohnen eine immer wichtigere Rolle. Dank hochauflösender Kameras können einzelne Bereiche des Feldes aus der Vogelperspektive mit Habichtsaugen überwacht werden, um beispielsweise frühzeitig Probleme in Kulturen zu erkennen oder Rehkitze vor dem Mähtod zu retten.

Weitere Einsatzgebiete von Drohnen sind die Maiszünslerbekämpfung sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln im Wein- und Obstbau.

Onlinetests für Drohnenpiloten

Seit 1. Januar 2023 gelten strengere Regeln für Drohnen und die Übernahme der EU-Drohnenregulierung. Zuständig ist das Budesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Jeder Drohnenbesitzer muss sich registrieren und seine Drohne kennzeichnen.

Zudem müssen sich alle Drohnenpiloten registrieren und einen Onlinetest absolvieren (ausgeschlossen sind Personen, die Drohnen unter 250 g betreiben, welche ohne Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet sind). Nicht relevant ist, ob die Drohnennutzung privaten oder kommerziellen Zwecken dient.

Drohnen legal und gesetzeskonform fliegen lassen

Um Drohnen legal und gesetzeskonform zu fliegen, sind die geltenden Regeln einzuhalten. Der Drohnen-Guide des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt einen Überblick darüber und informiert, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig ist.

Je nach Kategorie resp. Risiko des Drohnenbetriebs gelten unterschiedliche Sicherheitsanforderungen:

Offen: Drohnen unter 25 kg Gesamtgewicht und max. 120 m Flughöhe über Grund fliegen ohne Bewilligung.

Speziell: Drohnen über 25 kg ausserhalb der Offen-Kategorie sind bewilligungspflichtig (Anwendung: z. B. Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut).

Zulassungspflichtig: Bemannte Personen- und Gütertransporte (Gesetz ist in Ausarbeitung).

Haftpflichtobligatorium ab 250 g

Für Drohnen ab 250 g besteht ein Haftpflichtobligatorium mit einer Mindestgarantie von einer Million Franken. Drohnen bis zu 25 kg können meistens über die Privat- oder Betriebshaftpflicht versichert werden. Wiegen sie mehr als 25 kg (Speziell-Kategorie), ist eine spezielle Haftpflicht für Luftfahrzeuge erforderlich. Die Drohnen selber sind im Betriebsinventar oder im Hausrat gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Umfangreichen Schutz bei einer Beschädigung bietet eine entsprechende Kaskoversicherung.

Bei Fragen zum Fliegen oder zum Arbeitseinsatz mit Drohnen wendet man sich an die eigene landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle, die dem kantonalen Bauernverband angegliedert ist, oder an den Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

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