Am kommenden 8. und 9. Juni finden an der Universität Luzern die bewährten Agrarrechtstage statt, dieses Jahr zum viel diskutierten Thema Smart Farming, von Landtechnik bis Big Data. Zur Sprache kommen dabei die Rechtsfragen einer digitalisierten Landwirtschaft. Wir haben Co-Organisator Roland Norer im Vorfeld einige Fragen gestellt.

Was erwartet die Besucher an den Agrarrechtstagen?

Roland Norer: Wir brechen das grosse Thema Smart Farming runter auf das Haftungsrecht und Datenschutz.

Stichwort Haftungsrecht. Wer haftet, wenn ein Jätroboter oder ein selbstfahrender Traktor Schaden anrichtet?

Diese Gefährte sind in der Schweiz ja noch nicht bewilligt. Es gelten voraussichtlich dieselben Sorgfaltspflichten, wie wenn ich ein normales Fahrzeug fahre. Die Haftung trifft immer den Halter, ob er drin sitzt oder nicht, das ist allgemeines Recht und keine spezifisch landwirtschaftliche Regelung. Die entscheidende Frage ist, ob es zusätzliche gesetzliche Regelungen braucht, ich betrachte das geltende Recht als genügend und gehe davon aus, dass der Bund eher Zurückhaltung üben wird beim Verhängen neuer Regeln.

Wie sieht es aus beim Datenschutz?

Dazu wird der Bund am 19. Juni seine Charta veröffentlichen. Sie ist ein Versuch, das Problem mit «weichem Gesetz», also lediglich mit einem «Gentlemens Agreement» zu regeln. Die EU hat das ja auch so gemacht. Das geht schneller und wenn es funktioniert, braucht der Bund darüber hinaus nichts weiter zu regeln.

Wie hoch ist die Gefahr, dass die Daten der Bauern missbraucht werden?

Ich denke, die ist relativ klein. Wenn man sieht, wie gross das Reputationsrisiko für Firmen ist, die fahrlässig mit Daten umgehen, dann ist das ein recht guter Schutz, siehe Facebook.

Sie scheinen das Problem mit einer gewissen Gelassenheit zu betrachten?

Das ist so, wir haben in der Schweiz ein sehr gut funktionierendes Datenschutzrecht. Das ist mir grad diese Woche wieder aufgefallen. Die Gemeinde Horw LU ist vor Kantonsgericht unterlegen, weil sie ohne Bewilligung mit einer Drohne Seegrundstücke überflogen hat, um allfällige illegal erstellte Bauten zu sichten. Dieses Vorgehen wurde vom Gericht als rechtswidrig taxiert.

Interview akr