Laurent Scacchi, welche Voraussetzungen sollte ein landwirtschaftlicher Betrieb erfüllen, damit eine Windkraftanlage realisierbar ist?
Laurent Scacchi: Wind gibt es prinzipiell überall in der Schweiz, man muss sich nur erheben, um ihn zu pflücken. Am Standort einer geplanten Anlage sollte es windig sein. Gebäude in der Nähe können den Wind abbremsen. Die Distanz zu den nächsten Wohngebäuden wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemessen, hier müssen die strengen Richtlinien für Industrieanlagen der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Zudem muss das Gelände ungefähr eben sein – eine Windkraftanlage kann auf einer Weide oder im Wald stehen. Das Gelände sollte für die Montage und den elektrischen Anschluss zugänglich sein.[REL 1]
Wie viel Strom lässt sich mit einer solchen Anlage generieren?
Es sollten grosse Windkraftanlagen der neuesten Generation in Betracht gezogen werden. Diese Anlagen besitzen eine Nabenhöhe von 90 bis 150 m, die Rotorblätter sind 40 bis 80 m lang. Eine solche Windkraftanlage wird zwischen 10 Mio kWh/Jahr und 15 GWh/Jahr produzieren, das entspricht dem Haushaltsstromverbrauch von rund 100'000 Personen. Das ist viel mehr, als ein Bauernhof benötigt. Der Strom wird ins Mittelspannungsnetz eingespeist. Wenn eine Anlage den Landwirten gehört, erhält er alle Erträge aus dem Stromverkauf. Wenn das Land in seinem Besitz ist und jemand darauf eine Anlage baut, erhält er eine «Windpacht». Landwirte würden dann nicht nur die Schweizer Bevölkerung ernähren. Sie könnten deren Lebensqualität auch durch die Stromproduktion mit allen erneuerbaren Energien sichern und zu Energiebauern werden.
Benötigt die Installation von einer Windkraftanlage eine Baubewilligung?
Ja, man braucht im Prinzip drei Genehmigungen, wobei diese kantonal abweichen können:
- Eine Zonenänderung von der Landwirtschaftszone in eine Spezialzone.
- Eine Baugenehmigung für den Bau der Anlage, ihrer Zufahrt und ihres Montagebereichs, der nach der Nutzung wieder vollständig begrünt wird.
- Einen unterirdischen Stromanschluss der ESTI – der Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen.
Es müssen alle Genehmigungen eingeholt werden. Dies kann lange dauern, wenn es bis zum Bundesgericht Einsprachen gibt. Einige Kantone wollen nun koordinierte Verfahren einführen, wie sie schon im Kanton Neuenburg und im Kanton Waadt für neue Projekte gelten: Die Nutzungsplanung und die Baubewilligung werden gemeinsam eingereicht, so dass nur einmal ein Rekurs erfolgen kann. Fast in jedem Fall muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden, ausser die Anlage hat eine Leistung von unter 5 MW. Es benötigt einen Baubericht mit allen Details des Baus und der Begleit-/Kompensationsmassnahmen. Auch sollte eine Windmesskampagne über mindestens ein Jahr laufen.
Wie hoch sind die Investitionskosten und werden Windkraftanlagen wie PV vom Staat gefördert?
Für eine Anlage der neuesten Generation müssen je nach Typ und Grösse sowie Strassen- und Stromzugang inkl. aller Kosten zwischen 4 und 7 Mio Franken einkalkuliert werden. Deshalb lohnt es sich, wenn mehrere Landwirte eine Genossenschaft gründen. Von der einheitlichen Vergütung des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nur Windkraftanlagen über 2 MW profitieren.
Zur Person
Laurent Scacchi ist Verantwortlicher der Westschweiz bei Suisse Eole, der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der Windenergie.

