[IMG 2] In der ersten Säule wird bei einer Scheidung das sogenannte Splitting angewandt. Dabei werden die Einkommen, die während der Ehejahre erzielt worden sind, geteilt und beiden Ehegatten hälftig angerechnet. Idealerweise wird sofort nach der Scheidung das Splitting bei der AHV-Ausgleichskasse beantragt. Ansonsten wird das Splitting erst bei der Rentenberechnung vor der Pension durchgeführt.

In der zweiten Säule wird der Vorsorgeausgleich vorgenommen. Wenn keiner der Eheleute eine Alters- oder Invaliden-rente bezieht, werden die während der Ehe erworbenen Vorsorgeguthaben hälftig geteilt. Ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, gelangen andere Teilungsmechanismen zur Anwendung, insbesondere können auch laufende Renten geteilt werden. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Ausgleichs gilt grundsätzlich der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens.

Vorsorgelücken schliessen

Wenn nur ein Ehepartner erwerbstätig ist, werden seine zukünftigen Leistungen durch den Vorsorgeausgleich geringer ausfallen, und es können Vorsorgelücken entstehen. In der beruflichen Vorsorge besteht die Möglichkeit, sich nach dem Vorsorge-ausgleich wieder einzukaufen – sofern noch keine Vorsorgegelder bezogen werden. Damit lassen sich Leistungseinbussen verringern oder Lücken schliessen. Wird ein Vorsorgeausgleich durchgeführt, werden auch Pensionskassenbezüge, die für den Kauf von Wohneigentum investiert worden sind, in die Berechnung miteinbezogen. Hingegen werden Barauszahlungen, die für betriebliche Investitionen oder zur Auf-nahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gedient haben, bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs nicht berücksichtigt.

Versicherungssituation nach Scheidung betrachten

Unabhängig von diesen gesetzlichen Mechanismen ist es zentral, dass die Versicherungssituation nach einer Scheidung gesamtheitlich betrachtet und allenfalls angepasst wird. Diese Überprüfung erfolgt am besten im Rahmen einer Gesamtversicherungs-beratung bei den Agrisano-Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind.