Es gibt Themen, die gerne aufgeschoben werden, aber wichtig sind: Dazu gehören die Grund- und die Zusatzversicherungen bei Krankheit und Unfall. Trotz Hochsaison auf dem Betrieb ist es nötig, sich Gedanken darüber zu machen, wer auf dem Betrieb wie versichert ist. Silvia Odermatt ist Fachspezialistin für landwirtschaftliches Versicherungswesen bei der Agrisano. Sie erklärt als Erstes den Unterschied zwischen einer Grund- und einer Zusatzversicherung:
- Eine Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist in der Schweiz für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt einen Leistungskatalog, der bei allen Krankenkassen identisch ist. Die Krankenkassen sind verpflichtet, jede Person aufzunehmen, die einen Antrag stellt, und zwar unabhängig vom Gesundheitszustand.
- Eine Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie deckt Leistungen ab, die über die Grundversicherung hinausgehen. Die Leistungen variieren je nach Versicherung und gewähltem Produkt. Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach einer Gesundheitsprüfung.
Diese Fragen gilt es zu klären
Wer eine Zusatzversicherung in Betracht zieht, sollte sich also möglichst früh mit dem Thema befassen. Ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation, den individuellen Bedürfnissen sowie möglichen Risiken im Berufs- und Freizeitbereich ab.
- Nutze ich Alternativ- oder Komplementärmedizin?
- Trage ich eine Brille oder Kontaktlinsen?
- Habe ich Kinder, für die künftige Zahnbehandlungen oder Zahnkorrekturen anfallen könnten?
- Ist mir zusätzlicher Komfort oder mehr Wahlfreiheit im Spital wichtig?
- Reise ich häufig ins Ausland oder halte ich mich längere Zeit ausserhalb der Schweiz auf?
Silvia Odermatt erklärt, dass es zwei Hauptkategorien gibt, die ambulanten und die Spitalzusatzversicherungen: «Eine Beratung durch die Agrisano oder eine landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle hilft, sich einen Überblick zu verschaffen.»
In der Landwirtschaft findet Odermatt das Angebot Agri-spezial eine sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung. Es umfasst unter anderem Leistungen in den Bereichen Alternativmedizin, Transport/Rettung und Medikamente, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt sind. Eine zusätzliche Auslanddeckung ist insbesondere sinnvoll, wenn sich jemand ausserhalb von Europa aufhält. Kapitalversicherungen bei Invalidität oder Todesfall kann für alle wichtig werden, die Kinder haben.
Wer Zusatzversicherungen möchte, muss einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen
Wer neu eine Zusatzversicherung abschliessen möchte, sollte zunächst den eigenen Bedarf und die gewünschten Leistungen definieren und Offerten einholen. Danach gilt es, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen und die Prüfung durch den Versicherer abzuwarten. Der Entscheid kann «Annahme», «Annahme mit Vorbehalt» oder «Ablehnung» sein.
Eine Zusatzversicherung kann grundsätzlich immer beantragt werden, es gibt auch keine gesetzlich geregelten Aufnahmefristen. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherungsbedingungen.
Wer eine bestehende Zusatzversicherung kündigen will, sollte zuerst die neue Versicherung beantragen und die Gesundheitsprüfung abwarten. Die Kündigung sollte man erst einreichen, wenn eine schriftliche vorbehaltslose Aufnahmebestätigung des Nachversicherers vorliegt und man die Kündigungsfristen/-termine in den Versicherungsbedingungen geprüft hat. Sonst droht eine Versicherungslücke oder der Schutz fällt im Fall einer Ablehnung weg.
Diese Unterschiede gibt es
Die Angebote der Zusatzversicherungen unterscheiden sich teilweise deutlich. Silvia Odermatt rät, folgende Punkte zu vergleichen:
- Leistungsumfang
- Vergütungshöhen
- Ausschlüsse
- Karenzfristen (Zeitspanne ab Versicherungsbeginn, in der die Versicherung bestimmte Leistungen nicht erbringt, beispielsweise bei Mutterschaft)
- Prämien und Prämienentwicklung aufgrund von Alterskategorien
«Es reicht nicht, nur auf die Prämie zu achten. Die Bedingungen und die Leistungen sind genau zu prüfen», sagt sie.
Ebenfalls genau zu prüfen sind die Angaben, die jemand auf dem Gesundheitsfragebogen macht. Die Gesundheitsfragen, die die Versicherungsgesellschaft stellt, müssen wahrheitsgetreu beantwortet werden. Sie umfassen Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand, laufende Behandlungen, geplante Untersuchungen oder Eingriffe. Auch über chronische Krankheiten, frühere Operationen, Medikamenteneinnahme und Arzt- oder Spitalaufenthalte muss wahrheitsgetreu Auskunft gegeben werden.
Denn wer absichtlich falsche Angaben macht oder relevante Informationen weglässt, nach denen der Versicherer explizit fragt, riskiert rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Falsche Angaben können zu Vertragsauflösung, Leistungsverweigerung oder zu Rückforderung bereits bezahlter Leistungen führen. «Auch unabsichtliche Fehler können später zu Problemen führen», sagt Odermatt.

«Bei Zusatzversicherungen reicht es nicht, nur auf die Prämien zu schauen.»
Silvia Odermatt, Fachspezialistin landwirtschaftliches Versicherungswesen, Agrisano
Kündigungsfristen
Die Grundversicherung kann gewechselt werden. In der Regel erfolgt der Wechsel per Jahresende. Da die Prämien jeweils auf den 1. Januar angepasst werden, muss die Kündigung bis spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Empfohlen wird, die schriftliche Kündigung bis zum 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus an die Krankenkasse zu schicken.
Zusatzversicherungen
In der Regel lässt sich eine Zusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres hin kündigen. Läuft dieses vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eingegangen sein. Silvia Odermatt weist (siehe oben) darauf hin, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu prüfen sind, denn dort können auch andere Regelungen und Fristen festgelegt werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kündigung während des Jahres.
Die Kündigung muss schriftlich oder zumindest textlich nachweisbar erfolgen, wie bei der Grundversicherung per eingeschriebenem Brief oder per A-Post Plus.
Quelle: konsumentenschutz.ch und priminfo.ch

