Wie lässt sich mit PFAS-belasteten Betrieben umgehen? Diese Frage stand im Zentrum der nationalen PFAS-Fachtagung von Agridea. Fachleute präsentierten unter anderem aktuelle Monitoring-Ergebnisse, zeigten erste Erfahrungen aus betroffenen Kantonen und diskutierten Lösungsansätze für die Praxis.
Belastung weniger gross als angenommen
Seit dem 1. Februar 2024 gelten in der Schweiz Höchstwerte für PFAS (Per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen) in Fleisch, Fisch, Krebs- und Weichtieren sowie Eiern. Die Grenzwerte umfassen die vier wichtigsten PFAS-Verbindungen einzeln sowie als Summe und basieren auf der EU-Verordnung. Für Milch und Milchprodukte existieren dagegen noch keine gesetzlichen Höchstwerte. Hier gelten derzeit lediglich EU-Richtwerte.
Auch beim Trinkwasser bestehen bereits Höchstwerte. Für 2026 ist eine Verschärfung geplant. Diskutiert werden deutlich tiefere Grenzwerte nach dem Vorbild der EU beziehungsweise Deutschlands.
Im Jahr 2023 wurden schweizweit Trinkwasserproben untersucht. Mehr als die Hälfte der Proben enthielt keine nachweisbaren PFAS, und es traten keine Überschreitungen der heute geltenden Schweizer Grenzwerte auf. Selbst nach den strengeren europäischen Vorgaben wären nur wenige Proben betroffen gewesen. Insgesamt wird ersichtlich, dass die PFAS-Belastung des Schweizer Trinkwassers geringer ist als ursprünglich angenommen.
2025 wurden im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Fleisch, Eier und Fisch auf PFAS-Rückstände untersucht. Nur wenige Proben überschritten die gesetzlichen Höchstwerte. Die Ergebnisse zeigen, dass die Situation auf dem Schweizer Markt insgesamt gut ist. Gleichzeitig gibt es aber lokal begrenzte Gebiete mit erhöhten PFAS-Belastungen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden setzt auf stufenweises Vorgehen
Als Beispiel wurde das Vorgehen im Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgestellt. Dort arbeiten Kantonschemiker, Veterinärdienst, Landwirtschaftsamt, Umweltamt und weitere Fachstellen im Sinne des «One-Health-Ansatzes» eng zusammen.
Bei PFAS-Fällen erfolgt die Bearbeitung schrittweise:
- Untersuchung von Lebensmitteln.
- Rückverfolgung auf den Betrieb.
- Abklärung von Trinkwasser, Boden, Futter und Gewässern.
- Erarbeitung eines individuellen Betriebskonzepts mit geeigneten Massnahmen.
Dadurch sollen sowohl die Lebensmittelsicherheit gewährleistet als auch praktikable Lösungen für die betroffenen Betriebe gefunden werden.
Im Rahmen einer freiwilligen Kampagne nahmen 169 Landwirtschaftsbetriebe bei der Beprobung von Milch und Tränkewasser teil. Dabei wurden bei 58 Betrieben erhöhte PFAS-Gehalte in der Milch und bei 9 Betrieben ohne Milchproduktion erhöhte PFAS-Werte im Tränkewasser festgestellt. Die Untersuchungen bestätigten, dass die Belastungen regional begrenzt auftraten.
Grosse Herausforderung für St. Galler Betriebe
Der Kanton St. Gallen beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit PFAS-Belastungen. Besonders betroffen sind Betriebe im nordöstlichen Kantonsgebiet. Seit 2024 werden deshalb bei Überschreitungen der Höchstwerte gezielt Massnahmen bei Lebensmittelproduzenten umgesetzt.
Die PFAS-Problematik kann nicht von einer einzelnen Stelle gelöst werden. Im Kanton St. Gallen wurde deshalb ein ämterübergreifendes Konzept aufgebaut. Beteiligt sind unter anderem das Amt für Umwelt, das Landwirtschaftsamt, das Landwirtschaftliche Zentrum St. Gallen (LZSG) und der St. Galler Bauernverband.
Das LZSG setzt auf ein sogenanntes Case Management. Dabei werden landwirtschaftliche Betriebe individuell begleitet und verschiedene Lösungswege geprüft. Dazu gehören zum Beispiel:
- Produktionsanpassungen
- Umstellung der Wasserversorgung
- Verstellen von Tieren
- Futterzukauf
- Praxisversuche
- Langfristige Betriebsstrategien
Ein zentrales Thema ist die betriebliche Eigenverantwortung. Landwirtschaftsbetriebe sollen künftig verstärkt Selbstkontrollen durchführen. Dazu gehören unter anderem die Dokumentation der Produktionsabläufe, die Rückverfolgbarkeit der Produkte, Probenahmen und Analysen sowie die Rücknahme oder der Rückruf belasteter Produkte. Dabei bestehen allerdings noch zahlreiche offene Fragen zur praktischen Umsetzung.
Wichtig zu wissen ist, dass im Fall einer Rückrufaktion eines mit PFAS belasteten Produkts die Kosten dem Betrieb in Rechnung gestellt werden können.
Wirtschaftliche, aber auch emotionale Belastung
Zur Unterstützung betroffener Betriebe wurde im Kanton St. Gallen ein Sonderkredit eingerichtet. Die PFAS-Thematik belastet viele Betriebe nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Mit dem Beratungskonzept verfolgt das LZSG mehrere Ziele:
- Betroffene Betriebe möglichst gut begleiten.
- Möglichst viele Betriebe in der landwirtschaftlichen Produktion halten.
- Das Vertrauen der KonsumentInnen in St. Galler Lebensmittel erhalten.
- Verhindern, dass St. Galler Produkte aufgrund der PFAS-Problematik einen Imageschaden erleiden.
Parallel zur Beratung laufen zahlreiche Forschungsprojekte. Untersucht werden unter anderem die PFAS-Aufnahme über Gülle, Einsatz von Zeolith, Aufschäumen von Gülle sowie verschiedene Sanierungs- und Minderungsmassnahmen.
Dennoch bestehen weiterhin grosse Wissenslücken. Rechtsunsicherheit, fehlendes Wissen und Planungsunsicherheit erschweren die Beratung erheblich. Für viele bereits betroffene Betriebe kämen Forschungsergebnisse zudem zu spät.
Während der Bund bis Ende 2027 einen nationalen Aktionsplan zum Umgang mit PFAS erarbeiten will, handeln besonders betroffene Kantone wie Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen bereits heute. Mit eigenen Konzepten und Beratungsangeboten unterstützen sie Landwirtschaftsbetriebe bei der Bewältigung der PFAS-Problematik.
PFAS-Konzentrationen können sich reduzieren
Modellrechnungen zeigen, dass sich die Konzentrationen in Milch und Fleisch nach dem Wegfall der PFAS-Quelle mit der Zeit wieder reduzieren. Daraus wird deutlich, wie wichtig es ist, die Belastungsquelle möglichst rasch zu identifizieren und zu beseitigen.
Ein Pilotfall aus Appenzell Innerrhoden zeigt ausserdem, dass innerhalb eines Betriebs nicht zwangsläufig alle Tiere gleich stark belastet sind. Nachdem eine Rindfleischprobe den Höchstwert überschritten hatte, wurde der Betrieb genauer untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Milch eines Muttertiers deutlich höhere PFAS-Gehalte aufwies als jene der übrigen Kühe. Dies deutet darauf hin, dass Transferraten auch innerhalb einer Herde sehr unterschiedlich ausfallen können.

