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Bei Familie Kunz sind Alltag und Vorsorge geplant und geregelt

Die Generationengemeinschaft der Familie Kunz läuft unaufgeregt. Die Aufgaben sind klar verteilt. Manfred Kunz ist für die Buchhaltung zuständig. Um Absicherung im Alter und die Vorsorge haben seine Frau Barbara Kunz und er sich sehr früh gekümmert.

Kurz & bündig

-Die Aufgaben auf dem Betrieb der Familie Kunz in Ersigen BE sind klar verteilt. - Um die Versicherungen kümmert sich Manfred Kunz mithilfe eines Treuhänders. - Dank einem Ehe- und Erbvertrag ist Barbara Kunz abgesichert.

Alles, was die Kuh frisst, und die Kartoffeln: So umschreibt Hannes Kunz (28) sein Aufgabengebiet auf dem Betrieb in Ersigen BE. Mit seinem Vater Manfred Kunz (55) führt er seit Anfang 2026 eine Generationengemeinschaft. Manfred Kunz kümmert sich um den Pflanzenschutz, melkt gerne und hat die Buchhaltung im Griff. Barbara Kunz (54) arbeitet auf Stundenlohnbasis, sie hat den Haushalt und den Garten in ihrer Obhut. Sie ist in einem 50-Prozent-Pensum am Spital in Burgdorf BE als Pflegeassistenz angestellt.

Da sowohl Hannes als auch Manfred Kunz ebenfalls extern arbeiten, braucht der Alltag etwas Planung. «Wer da ist, ist da», fasst es Hannes Kunz trocken zusammen. Der Frühling 2026 sei angenehm gewesen: schönes Wetter, die Arbeiten konnten eine nach der anderen erledigt werden. Da die Landor-Feldtage im Juni 2026 auf den Flächen der Familie Kunz stattfinden, sind die Ackerbauarbeiten etwas anders: «Wir haben weniger gespritzt oder Dünger ausgebracht.» Die Sonderbewilligung für ein Mittel, um den Erdfloh in den Zuckerrüben zu bekämpfen, musste Manfred Kunz beantragen, obwohl es 2026 nicht seine Rüben sind, die er schützen will.

Bei Familie Kunz sind Alltag und Vorsorge geplant und geregelt

«Die Organisation funktioniert, manchmal halt spontan.»

Hannes Kunz

Hannes Kunz sagt, dass der Ackerbau 2026 zwar etwas anders sei: «Aber wir bringen die gleiche Menge Heu ein wie immer.» Er ist mit einem 80-Prozent-Pensum beim Lohnunternehmen Martin Wälchli in Niederösch BE angestellt. In den arbeitsintensiven Wochen achtet sein Chef darauf, dass Hannes Kunz genügend Zeit für den eigenen Betrieb hat. «Das hat bis jetzt recht gut funktioniert, manchmal spontan, aber mein Chef weiss, dass ich da bin, wenn er mich braucht.» Dieses gegenseitige Vertrauen macht es möglich, dass Hannes Kunz auch einmal später eintreffen kann, wenn er auf dem Betrieb noch eine Maschine flicken muss.

Die Milchproduktion ist der Hauptbetriebszweig der Familie Kunz. Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Die Milchproduktion ist der Hauptbetriebszweig der Familie Kunz. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

Manfred Kunz arbeitet 80 Prozent bei einem Getränkehandel. Er hat immer am Donnerstag frei und um 16.30 Uhr Feierabend. Das ermöglicht ihm, am Abend im Stall zu sein. Die Arbeiten am Wochenende haben Vater und Sohn so organisiert, dass sie abwechselnd am Sonntag freihaben.

Auf ihre Hobbys mussten sie im Frühling 2026 nur selten verzichten, Barbara und Manfred Kunz konnten zwei freie Tage zusammen verbringen. «Ich trage solche Termine im Handy ein», sagt Hannes Kunz. Barbara Kunz findet das Programm «Teams» aus der Microsoft-Palette praktisch, um den Überblick zu behalten. Sie fände auch einen gemeinsamen elektronischen Kalender praktisch. «Im Moment koordiniere ich die Termine aber noch auf dem Handy», sagt ihr Sohn.

Arbeitet Barbara Kunz für die Generationengemeinschaft, erfasst sie die Stunden auf Papier. «Eigentlich bin ich ein Fan digitaler Lösungen», sagt Hannes Kunz. Bis jetzt habe er aber noch keine App gefunden, die ihn völlig überzeuge: «Ich brauche etwas, das absolut zuverlässig ist, damit keine Daten verloren gehen.» Deshalb bleibt er im Moment noch bei der Papierlösung.

Regelmässige Beratung fürs Versicherungspaket

Um die Buchhaltung kümmert sich Manfred Kunz. Ebenfalls zu seinem Aufgabengebiet gehört das ganze Versicherungsspektrum: Dafür lässt er sich regelmässig beraten. «Als wir 2017 eine neue Maschinenhalle bauten, liessen wir den Betrieb schätzen», sagt er. Dies auch, um die korrekten Werte für die Versicherungen anzugeben und eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden.

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist für Manfred Kunz eine wichtige Absicherung: «Gerade, weil wir bei der Kartoffelernte recht viel Personal beschäftigen.» Vor einigen Jahren kam es zu einem Unfall mit einem Viehtransporter – dank der Versicherung musste er nur den Selbstbehalt bezahlen. Auch für die Fahrzeuge hat er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Bei Familie Kunz sind Alltag und Vorsorge geplant und geregelt

«Das Personal bei der Kartoffelernte ist versichert.»

Manfred Kunz

Beim Personal der Kartoffelernte kommt Manfred Kunz zugute, dass es einen AHV-Freibetrag von 2500 Franken pro Arbeitnehmer gibt. Er kann die Stundenlöhne also ausbezahlen und muss keine Sozialleistungen abrechnen.

Seit Jahren arbeitet die Familie Kunz mit dem gleichen Treuhänder zusammen. Dieser hat einst auch zu einem Ehe- und Erbvertrag geraten: Da Manfred Kunz den Betrieb aus der Erbengemeinschaft gekauft hat, war es den beiden wichtig, Barbara Kunz abzusichern. Denn würde Manfred Kunz etwas zustossen, wäre seine Frau ohne Erbvertrag den Geschwistern von Manfred Kunz gegenüber in einer schwierigen Lage und hätte den Betrieb nicht halten können.

Mit dem Ehe- und Erbvertrag ist Barbara Kunz abgesichert

Konkret haben Manfred und Barbara Kunz 1998 geregelt, dass der Erbteil der verstorbenen Person an den/die PartnerIn geht und die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind. 1998 waren noch das alte Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und das alte Eherecht in Kraft. «Dieser Vertrag war unsere einzige Möglichkeit, mich abzusichern», sagt Barbara Kunz. Heute rät sie zu einer individuellen Beratung, wenn es um die Übernahme und die damit verbundenen ehe- und erbrechtlichen Fragen geht.

Am Küchentisch diskutieren und planen Manfred, Barbara und Hannes Kunz (v. l. n. r.) den Alltag und die Zukunft des Betriebs.
Am Küchentisch diskutieren und planen Manfred, Barbara und Hannes Kunz (v. l. n. r.) den Alltag und die Zukunft des Betriebs.

Über die Altersvorsorge haben sich die beiden schon früh Gedanken gemacht. Deshalb hat Manfred Kunz eine Lebensversicherung und zahlt in eine dritte Säule ein. Barbara Kunz ist über ihre Anstellung im Spital an die berufliche Vorsorge angeschlossen. Auch sie hat eine dritte Säule: «Als wir damit begonnen haben, war das noch ungewöhnlich.» Zu den Vorsorgethemen findet sie eine frühzeitige, sorgfältige Beratung wichtig. Dass die Themen in der Bäuerinnen-Aus- und Weiterbildung behandelt werden, schätzt sie daher sehr.

Bei Familie Kunz sind Alltag und Vorsorge geplant und geregelt

«Dank Ehe- und Erbvertrag bin ich abgesichert.»

Barbara Kunz

«Einen Plan, wann wir uns welche Beträge auszahlen lassen, haben wir bis jetzt nicht», sagt Manfred Kunz. Damit befassen wird er sich aber in den nächsten Jahren.

Für Sohn Hannes Kunz ist das Thema noch weit weg: «Natürlich habe ich eine berufliche Vorsorge und eine dritte Säule», sagt er. Aber grundsätzlich möchte er in den Betrieb investieren und dann aus den Gewinnen sparen. Klar ist für ihn, dass er auch in Zukunft Milchwirtschaft betreibt.

Investitionen brauchen Geld, die Starthilfe des Kantons würde welches bringen. Hannes Kunz möchte die Unterlagen 2027 einreichen: «Ich habe den Eindruck, dass die Wartezeiten in der Tendenz länger werden.» Konkrete Pläne für Investitionen hat er nicht, «aber ich möchte längerfristig investieren und nicht einfach einen Traktor kaufen», sagt er. Vorstellen kann er sich, das Geld im Rahmen eines Darlehens in der Generationengemeinschaft einzusetzen und zum Beispiel das Dach des Bauernhauses zu sanieren. Denn die Gebäude gehören Manfred Kunz und sind nicht Teil der Generationengemeinschaft.

Bewusstsein, was der Generationenwechsel bringt, ist da

Die Generationengemeinschaft ist auf fünf Jahre ausgelegt. Der Berater habe ihnen nahegelegt, im dritten Jahr die Übergabe anzugehen, erzählt Hannes Kunz. «Dann hätten wir genügend Zeit und ich könnte, wenn es für beide passen würde, auch schon früher übernehmen.»

Vor der Übergabe steht dann eine Schätzung des Betriebs und des Maschineninventars an. Bewusst ist der Familie Kunz durchaus, was der Generationenwechsel mit sich bringt. Dennoch sind sie entspannt – Zeit ist noch genügend, da sich alle mit der Generationengemeinschaft wohlfühlen.

Betriebsspiegel der Familie Kunz

Manfred und Hannes Kunz, Ersigen BE LN: 15,7 ha; 5,7 ha Wald Bewirtschaftung: ÖLN Kulturen: Kartoffeln, Zuckerrüben, Weizen, Gerste, Kunstwiese, Mais, Ökofläche, Erbsen im Vertragsanbau Tierbestand: 23 Milchkühe, 6 bis 8 Jungtiere (Aufzucht im Jura), pro Jahr ein Umtrieb Truten (20 Stück) Weitere Betriebszweige: Direktverkauf Trutenfleisch Arbeitskräfte: Hannes, Barbara und Manfred Kunz

Ehe- und Erbverträge

Auf dem Zivilstandsamt entsteht mit dem «Ja» ein Vertrag. Die Trauung verbindet die Ehepartner in einer ehelichen Gemeinschaft. Das Zivilgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten. Dazu gehören neben dem Wohl der Gemeinschaft und der Sorge um die Kinder auch der Unterhalt der Familie. Im Ehegüterrecht (Art. 181 ff. ZGB) sind die vermögensrechtlichen Folgen der Eheschliessung festgelegt. Die drei Güterstände Im Ehegüterrecht sind diese drei Güterstände definiert: 1. Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Diese umfasst die Errungenschaft und das Eigengut der Ehegatten. Kommt es zu einer Auflösung der Ehe, behält jede Partei ihr Eigengut (z. B. Vermögen zu Beginn der Ehe, Erbe, Schenkungen); die Errungenschaften (z. B. Arbeitserwerb, Leistungen aus Pensionskassen und Sozialversicherungen) beider Parteien werden zusammengelegt und halbiert. Daraus entstehen die güterrechtlichen Anteile. 2. Die Gütergemeinschaft entsteht durch einen Ehevertrag. Sie definiert das Eigengut anders: Es beinhaltet nur persönliche Gegenstände und Genugtuungsansprüche. Das Gesamtgut beinhaltet das Einkommen und das Vermögen inklusive Erbschaften und Schenkungen. Bei einer Auflösung der Ehe behält jede Partei ihr Eigengut, das Gesamtgut wird halbiert. 3. Auch bei einer Gütertrennung ist ein Vertrag nötig. Jeder Ehegatte behält das Eigentum an seinem Vermögen. Einkünfte und Erwerb gehören demjenigen, von dessen Arbeit und Vermögen sie herrühren. Errungenschaft oder Eigengut? Der landwirtschaftliche Betrieb ist das Eigentum des Ehegattens, der/die im Grundbuch als EigentümerIn eingetragen ist. Ohne einen Ehevertrag (also bei der Errungenschaftsbeteiligung) muss der Betrieb entweder dem Eigengut oder der Errungenschaft zugeordnet sein. Diese Zuordnung ist entscheidend, denn ist sie einmal erfolgt, gibt es später keine Umverteilung, unabhängig von der späteren Finanzierung. Eigengut ist der Betrieb, wenn er: - in die Ehe eingebracht wurde, - während der Ehe unentgeltlich übernommen wurde (Erbe oder Schenkung), - während der Ehe erworben und aus Eigengut finanziert wurde, - in einem Ehevertrag dem Eigengut zugeordnet ist, - während der Ehe zum Ertragswert übernommen und vollständig fremdfinanziert wurde: Dabei gibt es Voraussetzungen, die alle vorhanden und bewiesen sein müssen.