Die Finanzierung ist einer der entscheidenden Faktoren bei der Hofübergabe und beeinflusst massgeblich, wie reibungslos der Generationenwechsel gelingt. Dabei gilt es, tragbare Lösungen zu finden, die sowohl die Existenz der Übernehmenden sichern als auch den Bedürfnissen der abgebenden Generation gerecht werden.
Bei Familie Bader wurde schon früh und offen über Zahlen gesprochen.
Keine Schenkung, sondern eine normale Übergabe
Bei Familie Bader ist die Hofübergabe ziemlich einfach, da Liliane keine Geschwister hat. Das erleichtert die Ausgangslage. Mutter Sibylle Bader sieht die Finanzierung des Hofes ziemlich pragmatisch: «Es spielt keine Rolle, wie wir die Hofübergabe von der Finanzierung her über die Bühne bringen. Wenn Josef und ich einmal sterben, wird sowieso Liliane alles erben. Wir brauchen vorher nur so viel, dass wir unser Leben gut finanzieren können – mehr nicht.»
Trotzdem wissen Baders bereits grob, wie sie die finanzielle Situation regeln wollen. Obwohl Liliane Bader das einzige Kind ist, wird der Betrieb nicht an sie verschenkt, sondern nach der Ertragswertschätzung abgegolten. Der Hof und das Inventar werden fachmännisch bewertet. Diese Bewertung wurde bereits im Jahr 2022 durchgeführt und wird kurz vor der Hofübergabe nochmals aktualisiert, mithilfe des Buchhalters und eines Beraters.
Zwei der drei Wohnungen wurden zum Verkehrswert bewertet, da dies seit 2018 in der Anleitung zur Ertragswertschätzung so vorgegeben wird. Lediglich die Betriebsleiterwohnung wird zum Ertragswert weitergegeben. Für die Eltern von Liliane ist es wichtig, dass die finanzielle Situation klar geregelt ist, auch wenn sie das einzige Kind ist. «Wenn wir mal Streit hätten, wäre alles sauber geregelt und jeder weiss, wem was gehört», erklärt Josef Bader.

Darlehen wird mit Wohnungszins abgegolten
Die Hofübergabe ist finanziell klar geregelt, doch am Ende wird kein Geld fliessen. Liliane Bader wird zuerst die bestehende Bankhypothek der Eltern übernehmen. Die Hypothek beträgt noch etwa 15 bis 20 Prozent vom Ertragswert. Zudem besteht noch ein Investitionskredit, den die Eltern vor der Hofübergabe noch abbezahlen werden. Für Sibylle und Josef Bader ist es wichtig, dass die Schulden bis zur Pension weitmöglichst abbezahlt sind. «Wenn wir den Betrieb fast schuldenfrei übergeben können, ist das für uns wie eine zusätzliche Pensionskasse», ergänzt Josef Bader.
Die noch bestehende Bankhypothek wird dann vom Ertragswert abgezogen. Die Differenz, also den übrig bleibenden Kaufpreis, lassen die Eltern dann als Darlehen stehen. Dieses wird teilweise mit dem Wohnungszins der Eltern getilgt. Mit der Änderung der Besitzverhältnisse wechselt auch die Mieterbeziehung. Bis zur Hofübergabe zahlen Liliane Bader und ihr Partner Thomas Ackermann einen monatlichen Mietpreis für ihre Wohnung. Nach der Übergabe werden die Eltern einen Mietpreis von 1400 Franken pro Monat schulden. Für das Darlehen fordern die Eltern keinen Zins von Liliane.
Ausserdem haben Sibylle und Josef Bader bewusst auf ein Wohnrecht verzichtet. «Unser Berater hat uns davon abgeraten.» Sie erinnern sich positiv an ihre eigene Hofübergabe vor 30 Jahren. Die Eltern von Josef forderten damals nicht ein unentgeltliches, sondern ein entgeltliches Wohnrecht auf Lebzeiten. Sie liessen Josef und Sibylle Bader 50 000 Franken als Darlehen stehen, das jährlich mit 2500 Franken abgegolten wurde. «Dieser Betrag reicht heute natürlich nicht mehr», sagt Sibylle Bader.
Als der Vater von Josef Bader starb und die Mutter ins Altersheim kam, wurde das Wohnrecht mit ihrem Einverständnis aufgelöst. Somit konnten Baders die Wohnung weitervermieten.
Maschineninventar wurde bewertet, Tiere gibt es keine
Sibylle und Josef Bader möchten auch mit ihrer Tochter die Finanzen und die Besitzverhältnisse klar regeln. Liliane Bader hat in ihrer Projektarbeit zur Erlangung der Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis die Frage zur Finanzierung bereits behandelt. Dafür hat sie einen Darlehensvertrag erstellt.
Vor riesengrossen Schulden muss sich Liliane Bader zu Beginn der Hofübernahme also keine Sorgen machen. Selbst das Inventar wird kein riesiger Kostenpunkt sein, da Liliane Bader keine Tiere übernehmen muss. Die Aufzuchtrinder gehören den Züchtern. Falls Familie Bader vor der Hofübergabe noch einige Mutterkühe anschafft, kauft Liliane Bader diese vielleicht bereits selbst (siehe «die grüne», Ausgabe 5/26). Die Maschinen wurden bereits zum Nutzwert bewertet. Ob das Inventar zu diesem Wert oder allenfalls etwas günstiger übergeben wird, ist noch offen. Einige Traktoren braucht Josef Bader noch für sein Transportunternehmen, das er auch nach der Hofübergabe noch weiterführen wird. Diese werden in seinem Besitz bleiben. Somit werden lediglich die landwirtschaftlich genutzten Maschinen übergeben.
Zahlen offenlegen, Transparenz in der Familie
Obwohl die Hofübergabe erst in zweieinhalb Jahren stattfindet, ist bereits vieles klar und die Zahlen liegen auf dem Tisch. Transparenz ist für Familie Bader wichtig. Sibylle und Josef Bader leben es vor. «Ich habe immer alle Zahlen offengelegt. Meine sechs Geschwister wussten darüber Bescheid, als wir den Hof übernommen haben», erinnert sich Josef Bader.
Er ist überzeugt, dass es deshalb keine Differenzen gab in der Familie. Die Hofübergabe bei Familie Bader ist zwar einfach, aber trotzdem gut geregelt.
LN:
Betriebsspiegel der Familie Bader Josef (57) und Sibylle (54) Bader, Mümliswil-Ramiswil SO 36 ha Kulturen: Grünland, 8 ha Wald Tierbestand: 55 bis 60 Aufzuchtrinder, 2 Pferde Weitere Betriebszweige: Transportunternehmen für gewerbliche Transporte und Kranarbeiten, 30-kW-Solaranlage mit Stromspeicher,Verkauf von Holzschnitzeln Arbeitskräfte: Josef und Sibylle Bader

