In der Stadt am Rheinknie sind sie tief verankert: Deutsche Landwirte, die ihr Gemüse in den Haushalt der Basler Bevölkerung liefern. Eine Handvoll Produzenten «vo enet de Grenze» beliefern mehrere Hundert Baslerinnen und Basler – und das schon seit Jahrzehnten. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen sie ihre Produkte nicht mehr so einfach in die Schweiz bringen.
«Lieferungen auf Vorbestellung, regel- oder unregelmässig, sowie gewerbliche Bestellungen (Gastronomie) sind ausdrücklich nicht mehr gestattet», schreibt Lukas Weidauer von der Biogärtnerei Hoch-Reinhard im badischen Fischingen in einem Brief an seine Schweizer Kunden.
«Schwierig nachzuvollziehen»
Grund dafür ist eine geänderte Regel, die «Richtlinie 16-07-20 Marktverkehr», wie die «Basler Zeitung» schreibt. Bis anhin durften Produzenten, die innerhalb von zehn Kilometern Entfernung zur Schweizer Grenze Gemüse anbauen, ihre Ware im erleichterten Meldeverfahren einführen. Diese Erlaubnis wird den deutschen Landwirten mit der neuen Richtlinie entzogen.
Dabei gibt es keinen neuen Gesetztes-Artikel, keine neue Verordnung. Ein bestehendes Gesetz wurde von der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) lediglich neu ausgerollt. Lukas Weidauer von der Biogärtnerei Hoch-Reinhard versteht die Welt nicht mehr: «Für uns ist es schwierig nachzuvollziehen, woher die plötzliche Notwendigkeit kommt, dieses Abkommen neu auszulegen», sagt Lukas Weidauer.
Künftig muss er seine Ware anmelden und im ordentlichen Zollverfahren einführen. Ein Riesenaufwand. «Klar schützt die Schweiz so ihre Landwirtschaft. Aber die Region hört nicht an der Grenze auf», sagt Weidauer. Gemüse-Produzenten tragen schliesslich zur Versorgung von Basel bei.
Rechtmässiger Zustand wiederhergestellt
Er und andere Produzenten aus dem grenznahen Deutschland haben in Bern um einen Kompromiss gebeten – vergeblich. Die EZV will ihren Entscheid nicht rückgängig machen. «Mit der neuen Richtlinie geht es darum, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen», schreibt die Mediensprecherin der EZV auf Anfrage.
Die Regel, welche die EZV ändert, basiert auf einem Grenzabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1958. Das Abkommen hält fest, dass Marktfahrer aus der Grenzzone Gemüse und Kartoffeln, die für den Verkauf auf Märkten bestimmt sind, in gewissen Mengen einführen dürfen. Vor die Haustüre gelieferte Produkte sind im Abkommen nicht explizit genannt.
Politischer Widerstand
Von der Änderung der Einfuhr-Regelung hat auch die Basler Grossrätin Alexandra Dill (SP) mitbekommen. Die neue Auslegung bezwecke in ihren Augen gar nichts: «Bio-Produkte aus der Region Basel sind Mangelware. Den Bedarf können nur Produzenten aus Deutschland decken.» Diese stünden in keiner Weise in Konkurrenz zu Schweizer Produzenten, sagt Dill.
Das sehe selbst das landwirtschaftliche Zentrum in Ebenrain so. Dill hat deswegen eine Interpellation im Basler Regierungsrat eingereicht. Dieser hat Bundesrat Ueli Maurer einen Brief geschrieben und um ein Gespräch gebeten.
«Geben Hoffnung nicht auf»
Alexandra Dill ist unsicher, ob die eidgenössische Zollverwaltung ihre Änderung der Einfuhrregelung rückgängig machen wird. Für sie ist aber klar: «Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.» Die Verlierer seien die kleinen Produzenten.
Laut der «Basler Zeitung» sind hiesige Gemüsehändler von der Regel-Änderung nicht betroffen. Genauso wenig die Produzenten aus Frankreich. Dort gelten andere Verträge mit der Schweiz. Auch für Marktfahrer ändert sich nichts. Gemüse-Produzent und Hauslieferant Lukas Weidauer hat seinerseits die Hoffnung noch nicht aufgegeben: «Wir Gemüseproduzenten haben die Diskussion ins Rollen gebracht. Jetzt ist es ein politisches Thema. Hoffentlich mit einem gutem Ende für uns.»

