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Was brächte die Abschaffung der Stempelsteuer den Bauern?

Die abgespeckte Vorlage für die Steuerreform mit Abschaffung der Stempelsteuer stärke die Wirtschaft und somit indirekt auch den Primärsektor, ist unser Gastautor, Nationalrat Leo Müller überzeugt.

Es ist eine Vorlage, die auf den ersten Blick wenig zu tun hat mit der Landwirtschaft. Bundesrat und Parlament wollen diesogenannte Emissionsabgabe abschaffen, ein links-grünes Komitee hat dagegen das Referendum ergriffen. Darüber stimmen wir am 13. Februar 2022 ab.

Nur Beträge über 1 Million

Die Stempelsteuer, wie sie der Volksmund nennt, wird dann erhoben, wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft. Dies gilt aber nur für Beträge über 1 Mio Franken, das heisst eine Summe, die bei bäuerlichen Firmengründungen selten überschritten wird. Wir wollten von Mitte-Nationalrat und Landwirtschaftsvertreter Leo Müller wissen, wieso er als neuer Präsident der Wirtschaftskommission der grossen Kammer trotzdem für die Abschaffung ist.

Müller räumt ein, dass die Bauern im Normalfall keine Emmissionsabgabe zu leisten haben und deshalb nicht direkt betroffen seien von dieser Steuer. Die Vorlage stärke aber den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Die Landwirtschaft sei aber stark darauf angewiesen, dass die Schweizer Wirtschaft gut laufe und dass der Bundeshaushalt gesund finanziert werden könne. Kurzfristig sei durch die Abschaffung zwar mit einem Einnahmenausfall von 250 Mio Franken jährlich zu rechnen. Man müsse hier aber längerfristig denken, so Müller. Es handle sich um eine Investition in die Zukunft, weil sich die Standortattraktivität der Schweiz durch diese Massnahme erhöhe.

Müller betont, dass er die Landwirtschaft stets auch als Bestandteil der Schweizer Wirtschaft betrachte. Deshalb fühle er sich auch verpflichtet, für die KMU im Gewerbe- und Landwirtschaftsbereich einzustehen. Das Argument der Abschaffungsgegner, dass mit der Vorlage wie üblich nur Grossunternehmen entlastet würden, wischt Müller vom Tisch.

Keine einseitige Entlastung

Die juristischen Personen (AG, GmbH, Genossenschaften) zahlten 2021 rund 14 Mrd Franken Bundessteuern, während die natürlichen Personen rund 12 Milliarden berappten. 1990 war es laut Müller noch umgekehrt: Die natürlichen Personen zahlten rund 5 Mrd Franken, die Firmen nur rund 2,5 Mrd Franken Deshalb sei es falsch, von einer Bevorzugung der juristischen Personen auf Kosten des Normalbürgers zu sprechen.

Müller erinnert auch daran, dass es sich bei der Stempelsteuer-Abschaffung um eine abgespeckte Variante des ursprünglichen Pakets aus dem Jahr 2009 handelt. Insgesamt seien damals Steuerausfälle von über 2 Mrd Franken vorgesehen gewesen. Bis auf die Stempelsteuer-Vorlage wurde diese Reform aber vom Parlament abgeschrieben.

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