Vernehmlassung zur AP 30+ ist gestartet: Grosser Wurf, wenig Lob

Lange wurde die Agrarpolitik 2030 (AP 30+) mit Spannung erwartet. Nun ist die Vernehmlassung zum Reformpaket gestartet – und es hagelt Kritik.

Lange wurde die Agrarpolitik 2030 (AP 30+) mit Spannung erwartet. Nun ist die Vernehmlassung zum Reformpaket gestartet – und es hagelt Kritik.

Gemessen am Umfang der Unterlagen und der schieren Anzahl von Änderungen ist die AP 30+ tatsächlich ein grosser Wurf. Dass dem Bundesrat damit auch im Sinne einer herausragenden Leistung ein grosser Wurf gelungen ist, zeichnet sich in den ersten Reaktionen nicht ab.

Ernährungssicherheit stärken und Perspektiven schaffen

Die Vorlage, die bis Anfang Dezember in Vernehmlassung ist, konkretisiert die Pläne, die der Bundesrat bereits im Februar umrissen hat. Die AP 30+ soll – so das erklärte Ziel – die Ernährungssicherheit in der Schweiz stärken und positive Perspektiven schaffen für Landwirt(innen). Dazu sind Massnahmen in folgenden Bereichen vorgesehen:

Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren: z. B. über ergebnisorientierte Direktzahlungen (siehe Kasten).

Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen: Ausbau der Marktbeobachtung (z. B. auch Preisdaten von Produktionsmitteln einbeziehen) und der Selbsthilfemassnahmen, zusätzliche Stützung der Milch (Erhöhung der Zulage für verkäste Milch um 2 Rappen und um 1 Rappen für silofreie Fütterung) und Förderung von Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung via Einzelkulturbeiträge.

Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern: u. a. mehr Insektenschutz durch höhere Beiträge für Säume und Brachen sowie Rückzugstreifen auf allen BFF-Wiesen und gezielte Beratung der Betriebe.

Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette fördern: etwa dank Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel.

Der 130 Seiten starke erläuternde Bericht zur Vernehmlassung umreisst die geplante Ausgestaltung der zahlreichen Massnahmen innerhalb dieser vier Bereiche.

In den ersten Communiqués zeichnet sich ab, was besonders umstritten sein dürfte.

Kleine Betriebe im Visier

So etwa die Absicht, die Grenze für den Erhalt von Direktzahlungen im Talgebiet per 2033 von 0,2 auf 0,5 SAK anzuheben. Dieser Schwellenwert sei heute sehr tief angesetzt, heisst es im erläuternden Bericht, und weiter: «Damit umfasst er auch viele Zuerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe, bei denen die Strukturkosten oft überdurchschnittlich hoch sind und eine professionelle Bewirtschaftung oft nicht gegeben ist.» 

Auch die minimale Anzahl SAK für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen soll in der Talzone künftig 1,5 statt 1 betragen. Dadurch wären 2116 Betriebe plötzlich von den Direktzahlungen ausgeschlossen, warnt die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB). 2906 Betriebe könnten ihr zufolge keine Unterstützung via Strukturverbesserungen mehr beantragen. «Von den geplanten Änderungen wäre somit mehr als jeder zehnte Betrieb betroffen», rechnet die VKMB vor. Für diese Höfe wäre das existenzbedrohend – der Bundesrat fördere aktiv das Hofsterben und setze auf industrielle Landwirtschaft, so der Vorwurf.

Im Sinne der Kleinbauern ist hingegen, dass der Bundesrat mit der AP 30+ eine Abstufung und Begrenzung der Direktzahlungen pro Betrieb ab 100 000 Franken plant. Die erwünschte Umverteilung bleibe dennoch aus, kritisiert die VKMB, da es keinen Sockelbeitrag unabhängig von der Betriebsgrösse gäbe.

Schweizer Bauernverband kritisiert finanzielle Kürzungen

Dem Schweizer Bauernverband (SBV) sind insbesondere Kürzungen im Zahlungsrahmen 2030–2033 um 123 Millionen Franken ein Dorn im Auge. Das liege zwar unter dem geplanten Mitteleinsatz für die Jahre 2026–2029, räumt der Bundesrat ein. Es seien aber 80 Millionen mehr, als bei einer normalen Fortschreibung des Finanzplans 2030 resultieren würden.

Der SBV sieht jedoch durch die gekürzten Finanzen die erfolgreiche Umsetzung der ganzen AP 30+ in Gefahr. Das Reformpaket verkomme zur Sparübung. «Im aktuellen Zahlungsrahmen ist vorgesehen, dass die Bauernfamilien alle Mehraufwände der Vorlage durch die Reduktion der Direktzahlungen selbst bezahlen», schreibt der Verband. Man erwarte angesichts des Willens des Parlaments, die Landwirtschaft von Sparmassnahmen zu verschonen, eine Budgetierung der erforderlichen Mittel ausserhalb des Agrartopfs.

Das Fazit des SBV: «Die Botschaft enthält keine Revolution, sondern eine Evolution des heutigen Systems.» Diese Einordnung hatte zuvor auch Bundesrat Guy Parmelin abgegeben. Die Vorlage enthalte aber Massnahmen, deren Auswirkungen auf die Bauernfamilien man prüfen müsse, so der SBV weiter. Skepsis lässt er etwa bei den ergebnisorientierten Direktzahlungen anklingen. Generell will der Verband die Vorschläge daraufhin analysieren, ob sie den vier genannten Oberzielen gerecht werden.

Zielvereinbarungen freiwillig

Auch die SVP Schweiz wendet sich an die Medien. Besonders gefährlich sei die Idee der Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel, findet die Volkspartei. Der Bundesrat beschreibt sie als «partnerschaftliche Vereinbarungen» zwischen Staat und Akteuren der Wirtschaft. Themen wären etwa robuste Sorten, Klimawirkung oder Proteinquellen. Die Zielvereinbarungen sollen freiwillig sein. Bei ungenügend wirksamen Massnahmen will der Bundesrat aber «unter bestimmten Bedingungen» Massnahmen für allgemein verbindlich erklären oder eigene Massnahmen ergreifen können. Die SVP befürchtet Sortimentseinschränkungen, die den Einkaufstourismus befeuern.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) kritisiert an den Zielvereinbarungen vielmehr ihre Freiwilligkeit: «Das Risiko ist gross, dass sie nur wenig Wirkung erzielen.» Die SAB unterstützt die Betrachtung der ganzen Ernährungskette in der AP 30+, es gingen aber Gemeinschaftsgastronomie und Tourismus vergessen. Spezifisch fürs Berggebiet sieht sie politischen Handlungsbedarf, um auf den Klimawandel zu reagieren und die Einkommenssituation der Berglandwirtschaft zu verbessern. So müssten etwa mehr Mittel für die Strukturverbesserungen bereitgestellt werden, damit die Wasserversorgung in höheren Lagen gesichert werden kann.

Zuerst sollen Biodiversitätsbeiträge umgestaltet werden. (Bild: Jil Schuller)

«Königsweg zu mehr Nachhaltigkeit»

Ergebnisorientierte Direktzahlungen, Digitalisierung, geregelte Datennutzung und Unterstützung des Bundes für die Nachhaltigkeitsindikatoren der Branche, wie sie Teil der AP 30+ sind, gehen für die IG Agrarstandort Schweiz (Igas) in die richtige Richtung. «Die Kombination von Markt-Mehrwertprogrammen und leistungsorientierten Beiträgen ist der Königsweg zu mehr Nachhaltigkeit», doppelt sie nach.

Allerdings lehnt sie eine ausgebaute Marktbeobachtung als «ausufernd» ab. Mit Blick auf Wetterrisiken, steigende Kosten und gleichzeitigen Preisdruck richtet die IG einen Appell an die Öffentlichkeit: «Nichts ist wohltuender oder effizienter als Krisenbewältigung auf Augenhöhe zwischen Marktpartnern.»

Flexible Preismodelle, Wertschätzung und auf Langfristigkeit ausgerichtete, sichere Beschaffungsmärkte oder Lieferketten würden Vertrauen schaffen. «Das ist (Klima-)Verantwortung in der Wertschöpfungskette, die ohne Staat zu haben ist», findet die Igas. Sie betont zum wiederholten Mal, Landwirtschaftsbetriebe seien als eigenständige KMU zu behandeln.

Nach Ende der Vernehmlassung wird das Parlament über die AP 30+ befinden, gemäss Zeitplan 2028. Die entsprechenden Verordnungen sollen 2029 folgen – damit die AP 30+ pünktlich 2030 in Kraft treten kann.

Wie Direktzahlungen ergebnisorientiert werden sollen

Der Wechsel von massnahmen- zu ergebnisorientierten Direktzahlungen ist ein zentraler Punkt der AP 30+. Er soll den Landwirt(innen) mehr Spielraum, aber auch Verantwortung geben und zur administrativen Vereinfachung beitragen. In der Vernehmlassung sind folgende Vorschläge, deren Details auf Verordnungsebene festzulegen wären:

Biodiversitätsförderflächen (BFF): Vollständig ergebnisorientierte Beiträge für QII-Flächen. Ausserdem steht die Einführung einer zusätzlichen Beitragsstufe für Flächen mit besonders vielen Zeigerpflanzen zur Diskussion.

Förderung von Bäumen: vollständig ergebnisorientiert für alle Laubbäume auf LN. Allenfalls automatische Erfassung und ökologische Bewertung der Bäume, z. B. via Luftbilder.

Bodenbedeckung: Förderung via satellitenbasiertem Index anhand von lebendigem und totem Pflanzenmaterial auf der Fläche.

Tierwohl: Prüfung eines vollautomatisierten, satellitenbasierten Trackings der Laufhof- und Weideaufenthaltsdauer von Wiederkäuern (primär Rindvieh). Daraus könnte ein einzelbetrieblicher RAUS-Weide-Index berechnet werden.

Milchproduktion: Neuer Indikator, der den Milch- und Fleisch-Output pro Lebtag beschreibt. Dabei sei eine Deckelung des Outputs nach standörtlichem Produktionspotenzial wichtig. Der bisherige Indikator Lebtagleistung bei Milchkühen habe sich aufgrund seiner einfachen Umsetzung bewährt. Im Bereich Fleisch müsse eine wirksame und einfach umsetzbare Lösung noch geprüft werden. «Alternativ könnte hier der heutige Indikator zur Förderung einer längeren Nutzungsdauer weitergeführt werden.» 

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