Tierschutz in der Landwirtschaft: Wo beginnt das Versagen?

In den vergangenen zehn Jahren ist die Liste der Tierschutzskandale auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben lang geworden: Hefenhofen, Oftringen, Bern, das Zürcher Oberland, Obertoggenburg, Ramiswil – und zuletzt ein Fall aus dem Kanton Waadt. Dort veröffentlichte das Tierrechtskollektiv «Observatoire du spécisme» im Mai verdeckte Aufnahmen, die zeigen sollen, wie Mitarbeitende einer Schweinezucht Tiere mit einer Schaufel schlagen. Die Behörden leiteten ein Verfahren ein – obschon der Betrieb zuvor kontrolliert worden war, ohne dass etwas beanstandet worden wäre. Das wirft eine Frage auf, die nach jedem solchen Fall neu verhandelt wird: Liegt das Problem bei Einzelnen, die versagen – oder im System, das sie zu spät erkennt?

Bessere Praxis

Einer, der weiss, wie es um die Schweizer Tierschutzpraxis steht, ist Hansuli Huber, ehemaliger Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes. Er kann auf über drei Jahrzehnte Erfahrung zurückblicken. Erst Recherchen, Medienberichte und parlamentarische Vorstösse hätten ein Umdenken ausgelöst, sagt er.  «Bis 1990 gab es einige wenige Kantone, die ihre Aufgabe ernst nahmen, andere liessen es schlittern und wieder andere foutierten sich darum.»

«Am Meisten gebracht haben sowohl bei der Verbesserung des Tierwohles als auch der Kontrollen die Tierwohl-Bundesprogramme BTS und RAUS sowie Bio, IP und andere Tierwohl-Label», fasst Huber zusammen. Heute sei bei der Kontrolle auch das BLW, die kantonalen Landwirtschaftsämter und akkreditierte privatrechtliche Dienste involviert, wobei Letztere selbst eine Qualitätssicherung betreiben müssten. Alls das habe viel gebracht: «Heute sehe ich einen anderen, besseren Kontrollenstand und ein weit besseres Tierschutzniveau als noch vor 30 Jahren», hält er fest.

Das Hauptproblem sieht er aber anderswo: «Dass man dazu neigt, Kontrollen um der Kontrollen willen zu machen». Besser wäre es seiner Meinung nach, Ressourcen gezielt auf Problembetriebe zu konzentrieren und diese engmaschiger zu begleiten. Im Gegensatz könne man dort Geld und Aufwand sparen, wo alles in Ordnung ist und «jene in Ruhe lassen, wo Jahr für Jahr alles in Ordnung ist».

Kritisch steht er der Forderung nach einer Meldepflicht für Tierärtzte gegenüber. «Das ist kontraproduktiv – der Tierarzt wird auf diesem Hof keinen Kunden mehr haben.» Im Fall Ramiswil seien die Veterinärbehörden in Solothurn seines Wissens ohnehin von anderen Veterinärdiensten und Tierärzten informiert und um Überwachung gebeten worden – eine Pflicht habe es dafür nicht gebraucht.

Einschränkungen durch Datenschutz

Dennoch: Was das Schweizer Kontroll- und Meldesystem heute leistet, reicht nicht. Martin Brügger, als Präsident der Vereinigung der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte so etwas wie der oberst Tierarzt der Schweiz, verweist auf eine seit Jahren enge strategische Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und den kantonalen Veterinärdiensten: Im konkreten Vollzug schränke der Datenschutz ein, welche Daten ausgetauscht werden dürfen.

Statt einer neuen Meldepflicht oder Meldestelle nennt Brügger einen anderen Hebel: «Aus Sicht der VSKT braucht es tatsächlich mehr Ressourcen», um den Vollzug so umzusetzen, wie die Gesetzgebung ihn vorsehe; eine nationale Meldestelle lehnt er ab, da sie keinen Zusatznutzen bringe. Effektiver Tierschutz und verhältnismässiger Vollzug schlössen sich für ihn ohnehin nicht aus: «Die Effektivität ergibt sich aus anderen Aspekten, z.B. aus der Konsequenz des Vollzugs.»

Auch die Tierärzteschaft selbst, vertreten durch die GST, muss sich mit der Meldepflicht-Frage auseinandersetzen – schliesslich wären es ihre Mitglieder, die im Ernstfall melden müssten. Eine berufsethische Verpflichtung, schwere Tierschutzverstösse anzuzeigen, bestätigt die GST; eine konsolidierte Haltung zu einer bundesgesetzlichen Pflicht gebe es im Verband aber bislang nicht. Der Grund für die Zurückhaltung: «Schwere Tierschutzverstösse hängen oft mit sozialen Problemen der Tierhaltenden zusammen. Eine Anzeige durch Tierärztinnen oder Tierärzte kann das bestehende Vertrauensverhältnis zur Kundschaft und zum Umfeld gefährden.»

Statt auf Pflicht setzt die GST auf Prävention: Bestandestierärztinnen und -tierärzte leisteten schon heute einen Beitrag, indem sie Betriebe regelmässig besuchten und Probleme früh ansprächen. Und sie verweist auf eine Ursache, die in keinem der bisherigen Vorschläge auftaucht: «Eine Grundlage dafür ist, dass Landwirtinnen und Landwirte für ihre Produkte kostendeckende und faire Preise erhalten.»