Strengere Vorschriften für Pflanzenschutzmittel für Private - Verordnung geht in Vernehmlassung

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wurde am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt. Darin sind auch strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung vorgesehen.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden Anpassungen an neue Bestimmungen des EU-Chemikalienrechts vorgenommen, wodurch Handelshemmnisse vermieden und in der Schweiz ein ebenso hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt wie in der EU sichergestellt werden sollen, schreibt das Uvek in einer Medienmitteilung.

Teil des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel

Die Änderungen betreffen auch Vorschriften über Pflanzenschutzmittel. So sollen strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für die nichtberufliche Verwendung die Risiken für Mensch und Umwelt verringern. Dies ist Teil des «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln». Damit die Risiken für den Menschen und die Umwelt verringert werden können, müssen die Voraussetzungen für die Zulassung von Produkten für die Verwenderkategorie «nicht berufliche Verwendung» angepasst werden, heisst es in den Erläuterungen zur Verordnung.

Anpassung an ÖLN-Standard

Unter anderem sollen die Anforderungen an alle Spritzgeräte für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dem heutigen Niveau des ÖLN angeglichen werden. Ausserdem sollen neue Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nicht berufliche Verwendung eingeführt werden, welche für die berufliche Verwendung nicht erfüllt sein müssen. Grundsätzlich sollen Pflanzenschutzmittel, die dazu bestimmt sind, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder das Pflanzenwachstum beeinflussen, nicht mehr für Private zugelassen sein.

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