Mit den Anpassungen will der Bund einen wirksamen Gesundheits- und Täuschungsschutz sicherstellen, der dem Niveau der Nachbarländer entspricht, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mitteilte. Damit sollen insbesondere allfällige Handelshemmnisse umschifft werden.

In den meisten Fällen bedeutet die Harmonisierung der mehr als 5000 Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gemäss den Angaben «eine Senkung der heute gültigen Höchstwerte». So liegt etwa der zulässige Höchstwert für den im Kartoffelanbau verwendeten Wirkstoff Pencycuron neu bei 0,02 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Bisher waren es 0,1 mg/kg. Der Wirkstoff in Saatbeizmitteln verhindert Pilzbefall.

Weiter hat das BLV im Rahmen der Aktualisierung 20 Enzyme in die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) aufgenommen, wie es weiter hiess. Diese Stoffe sind in der EU zugelassen. Viele dieser Enzyme werden mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass bei der Produktion von Brot Stärke abgebaut wird, so dass das Brot knuspriger wird.

Inkraftgesetzt werden die insgesamt fünf aktualisierten Verordnungen am 15. Oktober respektive am 1. November 2022. Für ein weiteres lebensmittelrechtliches Verordnungspaket läuft seit dem 30. September eine Vernehmlassung. Dabei geht es namentlich um die Deklaration von Backwaren und Allergenen.