Der Bund hat die Direktzahlungsverordnung zur Parlamentarischen Initiative 19.475 verabschiedet. Erste Programme sollen bereits ab dem neuen Jahr gelten, wobei die Situation unübersichtlich und die Einführung der Massnahmen aus Sicht des Zentralschweizer Bauernbundes (ZBB) zu früh und überstürzt erfolge. Bei genauerer Betrachtung des Verordnungspaketes würden nämlich zahlreiche Mängel offensichtlich, welche dringend behoben werden müssten. Der ZBB wurde deshalb beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorstellig und verlangt wichtige Korrekturen. Das wurde an der letzten Vorstandssitzung besprochen.
Kälber unter 160 Tagen
Der neu eingeführte Weidebeitrag kann ein geeignetes Programm für die Rindviehhalter der Zentralschweiz werden. Allerdings sind die Anforderung der Futteraufnahme auf der Weide mit 70 % sehr hoch und wohl kaum für alle Tierkategorien zu realisieren, findet der ZBB. Killerkriterium für viele Betriebe dürfte allerdings die aktuelle Forderung sein, dass bei einer Teilnahme alle Rinderkategorien regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) erfüllen müssen, also auch die jüngsten Kälber. Der ZBB verlangt, dass Kälber unter 160 Tagen von der RAUS-Pflicht ausgenommen werden. Er begründet dies mit den negativen Auswirkungen von Temperaturschwankungen auf die Gesundheit jener Kälber, welche in einem herkömmlichen, geschlossenen Stall gehalten und zur Erfüllung des RAUS-Programmes ins Freie geschickt werden.
Dabei stützt sich der ZBB auf die in Auftrag gegebene Expertise der renommierten Kälberspezialistin und Tierärztin Corinne Bähler ab. Die Folgen könnten gemäss dieser Studie ein geschwächter Gesundheitszustand bis hin zu einer erhöhten Sterblichkeit, ein erhöhter Antibiotikaeinsatz und ein vermindertes Wachstum der Kälber sein.
Korrektur im Ackerbau
Auch im Bereich Ackerbau will der ZBB Korrekturen des Verordnungsentwurfes. Bei der angemessenen Bedeckung des Bodens wird mehr Flexibilität verlangt. Die vom Bund vorgegebene maximale Frist von sieben Wochen, bis der Boden wieder mit einer Folgekultur angesät werden muss, soll auf drei Monate erhöht werden. Gerade im aktuellen Trockenheitsjahr hätte die Vorgabe des Bundes gar nicht eingehalten werden können, da die Saat aufgrund des fehlenden Regens nicht aufgegangen wäre. Abgelehnt wird vom ZBB auch die Verknüpfung von verschiedenen Massnahmen, wie etwa im Bereich der bodenschonenden Bearbeitung und dem Herbizidverzicht, welche die Komplexität der Vorlage zusätzlich erhöhe.
Zudem soll bei allen Programmen die Möglichkeit gegeben werden, dass Massnahmen nur parzellenweise umgesetzt werden können und keine Verpflichtungsdauer festgelegt wird. Damit sollen sich die Betriebe an neue Massnahmen herantasten können.
Allianz wird begrüsst
An der Vorstandssitzung wurde auch der Pakt des Schweizer Bauernverbandes mit den Wirtschaftsverbänden diskutiert. Der ZBB unterstützt die verstärkte Zusammenarbeit. Die Landwirtschaft brauche Allianzen und Partner, welche sie unterstützen. Diese vermehrte Zusammenarbeit soll in wichtigen Themen greifen und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, zu welcher die Landwirtschaft ebenfalls gehört, ermöglichen.

