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Obwalden will den Wolf bremsen

Im Kantonsrat wird mit einer Motion Druck gemacht. Die Regierung soll sich beim Bund einsetzen. Gefordert sind eine Regulierung des Wolfs sowie massiv höhere Abfindungen für den Herdenschutz.

Der Wolf ist wieder im Gespräch. So wiesen in Deutschland die Chefs von grossen Agrarmedien in einem Video für die Bevölkerung auf die Ängste vieler Pferde- und Nutztierhalter hin (siehe unten). In der Schweiz wird derzeit in mehreren Kantonen im Kantonsrat Druck auf die Regierungen gemacht, dass sich diese beim Bund gegen die weitere starke Ausdehnung des Wolfes wehren. Und es gibt Forderungen, das vom Stimmvolk abgelehnte Jagdgesetzes gleichwohl wieder anzupassen.

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Alpen sind gefährdet

Im Kanton Obwalden haben SVP-Kantonsrat Daniel Blättler und Mitunterzeichnende Ende Januar eine Motion eingereicht. Derzeit entwickle sich die Wolfspopulation rasant. Die Situation sei schon so prekär, dass Alpen frühzeitig abgealpt oder gar nicht mehr bestossen würden. Wegen der Ablehnung des Jagdgesetzes habe sich die Situation verschärft. «Das Risiko ist gross, dass etliche Berglandwirtschaftsbetriebe aufgegeben werden», schreibt Blättler. Die Regierung soll beim Bund vorstellig werden, um auf Verordnungsstufe eine einfachere Regulierung der Wölfe zu ermöglichen. Zudem seien die Bundesfinanzen zur Abfindung von Herdenschutzmassnahmen massiv aufzustocken, ohne die Kantone zusätzlich zu belasten. Die Antwort der Regierung ist noch offen.

Entschädigung bleibt

Bereits behandelt hat der Obwaldner Kantonsrat im Januar eine andere Motion zum Wolf. In dieser forderte CVP-Kantonsrat Marcel Jöri eine bessere Entschädigung der Nutztierhalter bei Wolfsrissen. Der Regierungsrat wies in seiner Antwort aber darauf hin, das schon heute gerissene oder verletzte Tiere nach dem Marktwert entschädigt würden. Im Übrigen sei es gemäss geltendem Recht keine zwingende Vor-aussetzung für Entschädigungen, dass Tierhalter zumutbare Massnahmen zur Schadenverhütung ergriffen haben müssen. Dies wäre hingegen im abgelehnten Jagdgesetz vorgesehen gewesen. Die heutige Entschädigungsregelung soll deshalb nicht hinterfragt werden. Der Kantonsrat teilte diese Meinung und wies die Motion ab.

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