Der Nationalrat will, dass der Bundesrat noch einen Zacken zulegt bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung («Food Waste»). Er hat am Montag drei Postulate überwiesen, mit denen er die Landesregierung zur Prüfung von Massnahmen auffordert.

Firmen und Wohltätigkeitsorganisationen an einem Tisch

So soll die Landesregierung etwa abklären, ob sie den Einzelhandel und Wohltätigkeitsorganisationen an einen Tisch bringen will. Dies, damit Firmen und Wohltätigkeitsorganisationen eine nachhaltige Finanzierungslösung für die Sammlung und Abgabe unverkaufter Lebensmittel prüfen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats sagte (WBK-N) dazu, nur sieben Prozent der vermeidbaren Lebensmittelabfälle aus dem Einzelhandel landeten bei Wohltätigkeitsorganisationen. Dieser Anteil müsse verbessert werden. Von der WBK-N stammen die drei Vorstösse.

Bundesrat verabschiedete Aktionsplan

Prüfen soll die Landesregierung auch, ob es eine Koordinationsstelle zur Verteilung von abgelaufenen, aber zum Konsum geeigneten Lebensmitteln braucht.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies im Rat darauf hin, dass der Bundesrat Anfang April einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedete. Er hat zum Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren.

Am 12. Mai 2022 hat der Bund zudem eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden. Der Bund habe also das Anliegen der Postulantinnen und Postulanten aufgenommen, sagte die Bundesrätin. Die Arbeiten liefen.

Die Landesregierung wandte sich deshalb gegen die Überweisung der Vorstösse, doch kamen die drei Vorstösse ­– wenn auch teilweise knapp – durch.