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Mulchsaat mit Kunstwiese ist keine «Schonende Bodenbearbeitung»

Urs Wegmann ist genervt vom jetzigen Beitragswesen. Es sei zu komplex, und deshalb passierten Fehler. So hat er bei der Strukturdatenerfassung «Kunstwiese mit Mulchsaat» für den Produktionssystembeitrag «Schonende Bodenbearbeitung» angeklickt. Das ist aber nicht beitragsberechtigt. Zwingend müsse er dies bis zum 11. Mai abmelden. Ansonsten droht eine Busse, die doppelt so hoch ist wie der Beitrag.

«Halte es einfach, so versteht es jeder Dummkopf.» Nach diesem Prinzip, auf Englisch «keep it simple, stupid» (Kiss-Prinzip), möchte Urs Wegmann eigentlich seinen Betrieb in Hünikon (Neftenbach) bewirtschaften. Das ist für ihn nicht ganz einfach umzusetzen, denn Fallstricke gibt es gar viele.

Doppelt so hohe Strafe

Der Landwirt erhielt Ende April ein Infomail vom Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Direktzahlungen, des Kantons Zürich. Dieses machte ihn darauf aufmerksam, dass er zu Unrecht Kunstwiese mit Mulchsaat für den Produktionssystembeitrag «schonende Bodenbearbeitung» angemeldet habe. Er müsse dies bis zum 11. Mai zwingend abmelden. Ansonsten müsse er den doppelten Beitrag zurückzahlen, falls dies bei einer Kontrolle festgestellt würde. Die Beitragshöhe beträgt 250 Fr./ha, bei einer Sanktion würden dann 500 Fr./ha fällig.

Urs Wegmann war bis Ende 2022 Ackerbaustellenleiter und räumt ein, dass ihm bekannt gewesen sei, dass Kunstwiese mit Mulchsaat für «schonende Bodenbearbeitung» eigentlich nicht berechtigt sei. Aber die Verordnungen hätten sich doch ständig geändert, und als er im Rahmen der Strukturdatenerfassung gleichwohl Kunstwiese als Massnahme im entsprechenden Eingabefenster anmelden konnte, folgerte er, dass neuerdings eine Anmeldung doch noch möglich sei.

Systemfehler oder was?

«Ich nahm an, dass es vom System her so sein sollte, dass etwas, was nicht beitragsberechtigt ist, auch nicht angemeldet werden kann oder dass zumindest einfach kein Beitrag ausgerichtet wird», sagt Wegmann. Er könne doch nicht beim Eingeben der Strukturdaten jedes amtliche Schreiben gerade zur Stelle haben und überprüfen, ob die Eingabemasken korrekt der Gesetzgebung entsprechen würden.

Urs Wegmann ist nicht der Einzige, der wegen Kunstwiese mit Mulchsaat das Infomail vom Landwirtschaftsamt erhalten hat. Mehrere Kollegen haben ihn darauf angesprochen. «Wir wurden seitens des Landwirtschaftsamts zumindest darüber informiert, dass wir uns fristgerecht abmelden können», hält er fest.

Mulchsaat von Vorteil

Im vergangenen Sommer hat er nach der Getreideernte gegrubbert und mit einer Säkombi Kunstwiese angesät. Hätte Urs Wegmann Direktsaat gemacht, bekäme er den Beitrag, sofern es sich nicht um Zwischenkulturen oder Weizen oder Triticale nach Mais handelt. «Hätte ich Raps mit Mulchsaat gesät, hätte ich auch den Beitrag», sagt Wegmann. Als Tierhalterbetrieb braucht er aber Wiesenfutter für seine 75 Kühe.

«Wir Tierhalter sind mit der Agrarpolitik auf der Verliererseite. Ständig werden wir durch Verordnungen ins Abseits gedrängt», hält Wegmann mit seinem Betriebsstandbein Milchproduktion fest. Zudem ist sein Betrieb für Mulchsaat eingerichtet, und das hat sich bewährt. Es braucht keinen Lohnunternehmer mit einer Direktsaatmaschine. Zudem sorgt Wegmann mit Mulchsaat für eine gute Tragfähigkeit des Bodens und für Erosionsschutz. Also ist Mulchsaat durchaus eine bodenschonende Bewirtschaftung.

Allesamt überfordert

Aber es sei symptomatisch mit dem Direktzahlungssystem. «Es sind nicht nur wir Bauern, sondern auch die Amts- und Fachstellen und Kontrolleure überfordert», sagt Urs Wegmann und fordert eine stringente Neufassung der Direktzahlungsverordnung. «BTS und RAUS muss ich im August für das kommende Jahr anmelden und die Kontrollen selbst bezahlen. Extensoanmeldung ist auch im August. Wenn ich mich nicht anmelde, dann nachfolgend gleichwohl eine Parzelle mit Extenso mache, kann ich das nicht nachmelden», zählt er auf.

«Wehe, man hat gar nichts angemeldet, dann ist man sowieso der Lackierte.»

Urs Wegmann

Anmeldetermine, Fristen, Beitragshöhe und Sanktionen sind je nach Beitragsart total unterschiedlich. Mal so, mal so – so könne es nicht weitergehen. «Wehe, man hat gar nichts angemeldet, dann ist man sowieso der Lackierte», so Wegmann

Nächster Fallstrick folgt

Urs Wegmann ist seiner Pflicht nachgekommen und hat Kunstwiese mit Mulchsaat beim Landwirtschaftsamt abgemeldet. Nun folgen mit den neuen Drift- und Abschwemmungsauflagen schon die nächsten Hürden. Diese Auflagen werden zwar in diesem Jahr kontrolliert, aber es gibt noch keine Sanktionen. «Ehrlich gesagt weiss ich noch nicht, wie ich das auf meinem Betrieb umsetzen kann», sagt Wegmann. Das muss er nächstens anpacken.

Wegmann muss wie alle seine Kollegen im Ackerbau Parzelle für Parzelle nach dem einen Rastermerkblatt Drift abchecken. Anschliessend nach dem Merkblatt Abschwemmung kontrollieren und festlegen, welches Spritzmittel für welche Kultur infrage kommt. Dann gilt es zu prüfen, ob Blühstreifen in der Nähe sind und wie er Kompensationspunkte durch Abstände, Massnahmen oder entsprechende Düsen sammeln kann. «Dabei stosse nicht nur ich an Grenzen, sondern auch die Berater und Kontrolleure», sagt er.

Die Ohnmacht der Bauern

«Es ist abartig», so Urs Wegmann, und weiter: «Die Komplexität macht uns kaputt. Ob man Beiträge erhält oder nicht, sanktioniert wird oder nicht, wird zur Lotterie.» Angesichts der Verordnungsflut findet er keinen Hebel dafür, seinen Betrieb nach dem oben genannten Kiss-Prinzip zu organisieren. Er ist einem steten Anpassungsdruck seitens der Agrarpolitik ausgesetzt. Dies, obwohl er sich in seinen Verbandstätigkeiten für Vereinfachungen einsetzt und sich politisch dafür engagiert. Seit Frühjahr 2023 ist er im Zürcher Kantonsrat und lässt sich auf die Nationalratsliste für die Parlamentswahlen im Herbst setzen.

«Ob man Beiträge erhält oder nicht, sanktioniert wird oder nicht, wird zur Lotterie.»

Urs Wegmann

«Das BLW ist in den vergangenen Jahren immer mehr geschwächt worden und hat den Fokus verloren», sagt Wegmann. Er wünscht sich, dass das BLW mehr Stärke zeigt, mehr Fachkompetenz und den Landwirten mehr Handlungsspielraum einräumt.

Wie kann es passieren, dass man in der Erfassungsmaske bei der Strukturdateneingabe Mulchsaat für Kunstwiese für den Produktionssystembeitrag «schonende Bodenbearbeitung» anmelden kann, obwohl diese Massnahme gar nicht beitragsberechtigt ist?

Die BauernZeitung fragt nach: Auskunft gibt Wolfgang Bollack, Mediensprecher der Baudirektion Kanton Zürich [IMG 2] Wolfgang Bollack: Bis 2022 wurde als Teil der Direktzahlungen der «Beitrag für schonende Bodenbearbeitung» ausbezahlt. Dabei verpflichteten sich die Bewirtschafter unter anderem, die Fläche und das angewendete Saatverfahren für die angemeldeten Kulturen aufzuzeichnen. 2023 wurde das bestehende Programm durch den neuen, ähnlichen «Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche» abgelöst. Die Angabe des Saatverfahrens wird für den neuen Beitrag vom Bund nicht mehr verlangt. Unsere Abteilung Landwirtschaft kann deshalb nicht direkt überprüfen, ob die Anmeldung einer Kunstwiese für die schonende Bodenbearbeitung die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung erfüllt. Die Einhaltung der Bewirtschaftungsmassnahmen liegt in der Eigenverantwortung des Bewirtschafters. Gibt es keinen entsprechenden Plausibilitätstest, bei dem zum Beispiel Fehler aufgezeigt werden, bevor der Landwirt abschliesst? Bollack: Aus demselben Grund wie bereits erwähnt kann auch die Software keinen entsprechenden Hinweis geben. Die Abteilung Landwirtschaft hat aber die Betriebsleiter nach Abschluss der Datenerhebung per E-Mail gebeten, die Anmeldungen von Kunstwiesen zu überprüfen, mit dem expliziten Hinweis, dass eine Anmeldung von Kunstwiesen nicht zulässig ist, falls sie mittels Mulchsaat angelegt wurde. Warum ist die Sanktion mit dem doppelten Beitrag so hoch angesetzt? Die Kürzungen erfolgen gemäss Direktzahlungsverordnung. Wer haftet eigentlich, wenn es aufgrund einer fehlerhaften Eingabemaske zu Beitragskürzungen oder Sanktionen kommt? Bollack: Die Bewirtschafter bestätigen mittels Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bei der Strukturdatenerhebung.

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