AboDie Stützungsmassnahmen für die Schweizer Zuckerproduktion bleiben erhalten – und werden sogar verstärkt. Dies freut die Zuckerrübenproduzenten und -produzentinnen. Für sie war es ein langes Tappen im Dunkeln.Licht am HorizontWie der Zuckerrübenanbau 2022 attraktiver wirdFreitag, 22. Oktober 2021 In der Herbstsession hatte das Parlament beschlossen, den Mindestgrenzschutz und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen. Mit der vom Bundesrat am 3. November 2021 beschlossenen Verlängerung beträgt der Mindestgrenzschutz für Zucker weiterhin 7 Franken je 100 Kilogramm. Der Grenzschutz für Schweizer Zucker war bislang auf Verordnungsstufe geregelt und bis Ende Jahr befristet.

Landwirtschaftsgesetz wurde abgeändert

Das Parlament wollte aber den Schutz der Schweizer Zuckerproduktion im Gesetz verankern. Es hiess gegen den Willen des Bundesrates Beiträge an Rübenkulturen und Mindestzölle gut und änderte das Landwirtschaftsgesetz entsprechend ab. 

Verschiedene Entwicklungen haben dazu geführt. dass Zuckerrüben keine so attraktive Kultur mehr sind, wie es einst der Fall war. (Bild aixklusiv / Pixabay)ZuckerDer Bundesrat will den Mindestgrenzschutz für Zucker nicht weiterführen, aber Einzelkulturbeiträge hoch haltenFreitag, 2. April 2021 Angestossen hatte die Gesetzesrevision der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzte den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und machte den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant.

Einzelkulturbeitrag bleibt gleich

Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess das Parlament bei 2100 Franken pro Hektare und befristet bis 2026. Zudem beschloss es, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.