Einzelkulturbeiträge an Bauern und der Grenzschutz für Schweizer Zucker mit Zöllen sind heute befristet und bis Ende Jahr auf Verordnungsstufe geregelt. Eingetreten auf die Vorlage war der Ständerat bereits im Juni, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit. Am Dienstag führte er die Detailberatung.

Angestossen hatte das vom Ständerat schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen und mit 2 Enthaltungen gutgeheissene Gesetzesprojekt der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU.

Befristung noch nicht festgelegt

Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzt den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Zudem machen Krankheiten den Pflanzen der Rüben zu schaffen. Gemäss dem Parlamentsentscheid beträgt der Mindestgrenzschutz für den Zucker 70 Franken pro Tonne. Der Ständerat beschloss jedoch eine Befristung bis 2026. Der Nationalrat muss darüber noch einmal befinden.

Mehr Geld für ökologische Rüben

Über die Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben-Kulturen sind sich die Räte einig. Bezahlt werden wie heute und bis 2026 2100 Franken pro Hektare und Jahr, die Bestimmung ist aber neu gesetzlich verankert. Werden die Rüben nach ökologischen Kriterien angebaut, gibt es – ebenfalls bis 2026 – zusätzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr.

Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) und Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wollten auf den gesetzlich verankerten Zollschutz für Zucker verzichten, unterlagen aber mit 20 zu 24 Stimmen. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Lebensmittelindustrie, die der Landwirtschaft auch noch viele weitere Produkte abnehme, begründete Noser den Antrag.