Das Verordnungspaket 2026 (VP 26) umfasst 14 Verordnungsänderungen, die per Januar 2027 in Kraft treten sollen. Der Bundesrat betont seine Absicht, die Bauernfamilien mit dem Paket administrativ zu entlasten. In der Vernehmlassung beschäftigt aber vordringlich anderes.
Referenzwert für Einkommensvergleich gesenkt
«Für den SBV ist der Kernpunkt des diesjährigen Verordnungspakets die Definition der Methode zur Berechnung des vergleichbaren Einkommens», hält der Schweizer Bauernverband (SBV) in seiner Stellungnahme fest. Der Bundesrat definiert im VP 26 «nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe» anhand des dritten Quartils – also dem Mindestarbeitsverdienst der 25 Prozent Bestverdienenden. Damit werde der bisherige ambitionierte Referenzwert nach unten versetzt, heisst es in den Erläuterungen zum VP 26.
«Diskriminierung der Landwirt(innen)»
Das führe aber zu einer Verzerrung der Einkommenssituation und komme einer Diskriminierung von Landwirt(innen) gleich, kritisiert der SBV: «Es wird unterstellt, dass nur die besten 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe nachhaltig wirtschaften und ökonomisch leistungsfähig sind.»
Der Verband schlägt stattdessen vor, den Median-Arbeitsverdienst der Landwirtschaft mit dem Median-Lohn der Erwerbstätigen anderer Sektoren zu vergleichen. Ausserdem müsse der Stundenlohn der Familienarbeitskräfte mitberücksichtigt werden, um neben dem Einkommen auch den aufgewendeten Arbeitseinsatz im Blick zu haben.
Vereinfachungen begrüsst der SBV ausdrücklich – sie dürften aber nicht dazu führen, dass es keine Ausnahmen für Sonderfälle mehr gibt. Als gänzlich ungenügend wird die Umsetzung einer Motion für mehr Verhältnismässigkeit in der Direktzahlungsverordnung beurteilt. Sie ist nach Meinung des SBV zu eng geraten, da sie sich nur auf die Gewährung von Fristen bei Mängeln im baulichen Tierschutz bezieht.
«Unlautere» Anpassungen in Sachen Direktzahlungen
Die Umweltverbände Pro Natura, Birdlife, Greenpeace und WWF sehen im VP 26 eine Schwächung der Umweltversprechen. Die Abschaffung der obligatorischen Bodenproben im ÖLN und die geplante grössere Auswahl ohne Sonderbewilligung verwendbarer Insektizide bedeuteten einen Rückschritt für die Schweizer Landwirtschaft.
Die Umweltverbände sprechen auch von einer «Verwässerung der Regeln für den Pestizideinsatz». Insgesamt drohe die Bevölkerung mit dem VP 26 am Ende weniger von dem zu erhalten, wofür sie via Direktzahlungen bezahle – nachhaltige Produktion und eine intakte Natur. «Das ist unlauter», sagt Marcel Liner von Pro Natura in einer Mitteilung. Die wichtigsten Änderungsvorschläge im ÖLN solle der Bundesrat im Rahmen der AP 30+ «mit genügend Zeit unter den betroffenen Kreisen» diskutieren.
Drohender Verlust eines Wettbewerbsvorteils dank Schweizer Qualität
«Ihre Qualitätsstrategie hebt die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von anderen Ländern ab und rechtfertigt die grosszügigen Bundesbeiträge sowie die vergleichsweisen hohen Preise für Schweizer Produkte», schreibt die Klein-Bauernvereinigung (VKMB).
Sie schliesst sich damit der Kritik der Umweltverbände an, argumentiert aber insbesondere mit dem Wettbewerbsvorteil durch Umwelt- und Tierwohlstandards. Dort abzubauen, sei kurzfristig gedacht und würde langfristig alle zu Verlierern machen, warnt die VKMB.
Daten für ergebnisorientierte Beiträge gefährdet
Auch Biovision äussert sich zum VP 26. Die Stiftung für ökologische Entwicklung sieht in den Vorschlägen einen Widerspruch zu den Zielen der AP 30+. Diese plant die Einführung ergebnisorientierter Direktzahlungen und die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung. Das setze jedoch eine entsprechende Datengrundlage voraus, bemerkt Biovision, was u.a. durch die Vereinfachungen bei Digiflux (Umsetzung der Motion Kolly) oder die Aufhebung der obligatorischen Bodenproben im ÖLN im VP 26 untergraben werde.
Zusätzlich bringt Biovision ebenfalls ihre Bedenken zu den Änderungen betreffend diverser Umweltauflagen und Produktionssystembeiträgen zum Ausdruck. «Administrative Vereinfachungen dürfen nicht zulasten von Datengrundlagen, Bodenschutz und langfristigen ökologischen Anreizstrukturen gehen», so das Fazit der Stiftung.
Der Bundesrat wird das VP 26 – mit allfälligen Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung – voraussichtlich im Herbst verabschieden.

