«Das Befahren mit Fahrrädern (einschliesslich langsamer E-Bikes) auf sämtlichen in der Landeskarte von Swisstopo eingetragenen Wegen ist grundsätzlich zulässig, sofern es nicht aufgrund von Schutz- oder Sicherheitsinteressen ausdrücklich verboten und signalisiert ist.» Das verlangt ein Postulat, das der Aargauer GLP-Grossrat Matthias Betsche und zahlreiche Mitunterzeichner aus mehreren Parteien eingereicht haben.
Nutzungsdruck im Wald nimmt zu
Sie weisen einerseits darauf hin, dass Mountainbiken zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten gehöre und bereits 10 Prozent der Bevölkerung diesen Sport regelmässig ausüben. Andererseits nehme der Nutzungsdruck auf den Wald als Erholungsraum seit Jahren zu. Es gebe vermehrt Konflikte zwischen Erholungsnutzung und den Anliegen von Wildruhe, Naturschutz und Waldbewirtschaftung. Die heutige Rechts- und Vollzugssituation sei schwer verständlich und teils inkonsistent, vor allem im kantonsübergreifenden Vergleich, heisst es im Postulat. Das Prinzip der Koexistenz funktioniere grundsätzlich, wie Erfahrungen in anderen Kantonen zeigen würden.
Nur eingekieste, zwei Meter breite Wege
Es sei allerdings auch unbestritten, dass eine gezielte Öffnung des Wegnetzes einer klaren Lenkung bedürfe. So müsste ein klares Vortrittsrecht der Fussgänger auf den Waldwegen gelten. Und Schutzgebiete und Wildruhezonen müssten durch die Bezeichnung verbotener Wegstrecken wirksam geschützt werden. Im Postulat wird auch verlangt, ein kantonales Lenkungskonzept Mountainbike auszugestalten.
Gemäss aktueller Gesetzgebung dürfen im Kanton Aargau offiziell nur mindestens zwei Meter breite und eingekieste Waldstrassen mit dem Velo beziehungsweise Mountainbike befahren oder beritten werden. Ausnahmen bilden nur die bewilligten und ausgeschilderten Bike- und Reitwege.
Gegen mehr Wege zum Biken
Die heutige Praxis und aktuelle Gesetzgebung biete einen ausreichenden Rahmen für die freizeitliche Nutzung des Waldes und eine zusätzliche Ausweitung sei nicht notwendig, finden zahlreiche Organisationen in einem gemeinsamen Positionspapier. So nehmen Wald Aargau, Jagd Aargau, der Ortsbürgerverband Aargau, der Aargauer Forstpersonalverband und der Bauernverband Aargau klar gegen das Postulat Stellung.
Das wachsende Bedürfnis nach Freizeitnutzung im Wald werde durchaus anerkannt, und man sei offen für klare Regelungen und durchdachte Konzepte. Im Aargau stünden schon heute 4600 km Waldstrassen zur Verfügung, das decke den überwiegenden Teil der Nachfrage für attraktive Fahrradrouten ab. Eine ergänzende Öffnung schmaler Wald- und Fusswege würde den Nutzungsdruck nicht reduzieren, sondern in sensible Bereiche verlagern.
Lokale Lösungen suchen
Die Legalisierung aller Wege zum Biken gemäss Swisstopo-Karte sei aus fachlicher Sicht abzulehnen. Diese Karte bildet vorhandene Spuren, historische Wegverbindungen und Geländeformen ab. Sie mache aber keine Aussage zu Eigentumsverhältnissen, Tragfähigkeit, ökologischer Sensibilität oder Zweckbestimmung eines Weges. «Diese Karte darf nicht als Grundlage für neue Nutzungsrechte herangezogen werden», betonen die betroffenen Verbände.
Vielmehr sei auf lokale und regionale Lösungen zu setzen, die gemeinsam von Gemeinden, Waldeigentümern, Forstdiensten und Nutzergruppen erarbeitet werden. Das habe sich schon in verschiedenen Regionen bewährt. Verwiesen wird auf Beispiele im unteren Suhrental und Wynental. Kantonsweite neue Strukturen mit zusätzlicher Signalisation, Monitoring und Vollzug würden zudem erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen binden, wird die ablehnende Haltung zum Postulat weiter begründet.