Gemäss der Einfuhrverordnung können nach aktuellem Recht Importeure Kontingentsanteile, dies sie von anderen Importeuren erhalten haben, nicht weitergeben. Dies führt dazu, dass Importeure von Gemüse, Obst und weiteren Agrargütern die ihnen fehlenden Mengen zum Ausserkontin-
gentsansatz importieren mussten. Dieser Umstand kostet den Markt und letztendlich auch die Konsumenten jährlich hunderttausende von Franken.
Antrag eingereicht
Basierend auf diesem Hintergrund haben der Verband des Schweizer Gemüse-, Obst- und Kartoffelhandels (Swisscofel), der SchweizerischeGemüseproduzentenverband (VSGP) sowie der Schweizer Obstverband (SOV) 2017 beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einen Antrag eingereicht. Sie beantragen, die Einfuhrverordnung so anzupassen, dass eine Mehrfachabtretung möglich wird.
Das Begehren der Antragsteller stösst beim BLW auf Gehör. Deshalb ist die entsprechende Gesetzesänderung in der Anpassung der Agrareinfuhrverordnung (AEV) enthalten. Das Bundesamt hat die vorgesehene Anpassung der AEV am 16. April verschiedenen Dachverbänden, Organisationen und Firmen per E-Mail zur Stellungnahme versandt. Die neuen Bestimmungen der Einfuhrverordnung sollen nach der Entscheidung des Bundesrates am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Inlandleistung beibehalten
Ein Punkt der Swisscofel im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2022+ sauer aufstiess, war die beigefügte Umfrage des BLW. Darin ging es darum, ob die «Inlandleistung» als Kriterium für die Zuteilung von Importkontingents-Anteilen abgeschafft werden soll. Bei wichtigen Produkten möchte der Bund stattdessen die Versteigerung von Kontingentsanteilen einführen. Als «Inlandleistung» gilt die Übernahme von inländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen handelsüblicher Qualität während eines festgelegten Zeitraums.
Diesen Vorschlag lehnt Swisscofel gemeinsam mit dem VSGP, dem SOV, der Vereinigung Schweizerischer Kartoffelproduzenten (VSKP), der Schweizer Saatgutproduzentenverband (Swisssem) und Swisspatat «mit allem Nachdruck ab». Sie begründen dies folgendermassen: Das bisherige Importregime des Früchte-, Gemüse- und Kartoffelmarktes funktioniere nach dem einfachen Prinzip «So viel wie nötig, nicht mehr und auch nicht weniger». Dank den aktuellen Regelungen zur Steuerung der Importmengen hätte der Markt immer ausreichend versorgt werden können, ohne dass dafür erhöhte Importzölle entrichtet werden mussten. Alle Stufen der Branche – Produzenten, Handel, Verarbeitung– beteiligen sich aktiv daran.
Sämtliche Verbände dagegen
Der Zusammenschluss der obengenannten Organisationen betont in seinem Argumentarium vor allem die Wichtigkeit des Kriteriums der «Inlandleistung» für die Zuteilung der Import-Kontingents-Anteile. Das System habe sich in den letzten Jahren gut bewährt:
- Es stelle die Übernahme der inländischen Produkte durch Handel und Verarbeiter sicher.
- Es stelle in Mangelsituationen kurzfristig den Import der fehlenden Produkte in der nötigen Menge und in den entsprechenden Zeitfenstern sicher.
- Es stelle sicher, dass der Markt nicht mit Importprodukten (z. B. mit Überschüssen zu ruinösen Preisen aus dem Ausland) Überschwemmt wird.
- Es stelle sicher, dass die Preise für die Schweizer Landwirte nicht durch spekulative Importe unter Druck geraten.
- Es ermöglicht, dass die Schweizer Landwirte ihre Marktanteile halten und weiter erhöhen können.
Der Bundesrat verspreche sich von den Änderungen vieles, das nicht eintreffen werde, argumentiert Swisscofel. Der Wechsel von der «Inlandleistung» zur Versteigerung werde weder für die Landwirte noch die Konsumenten bessere oder stabilere Preise bringen. Die Verbände sind überzeugt, dass letztendlich der Konsument die Versteigerungsprämien bezahlen werde. Für die Produzenten würde mit der Abschaffung der «Inlandleistung» der Preisdruck zunehmen.
Auch der Schweizer Bauernverband ist gegen den Vorschlag des BLW. Noch liegt keine offizielle Antwort seitens des Bundes zu der Umfrage vor. Jedoch soll, laut Marc Wermelinger, Geschäftsführer von Swisscofel, Bundesrat Guy Parmelin gesagt haben, dass aufgrund der Umfrageergebnisse an der Inlandleistung als Kriterium für die Zuteilung von Zollkontingentsanteilen bis auf Weiteres nicht gerüttelt werde.

