Werner Salzmann (SVP/BE) forderte in einer Motion, dass die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung betreffend Weidezeitpunkt für das RAUS-Programm ab der Bergzone 1 so angepasst werden, dass die Bestimmungen vom RAUS, also 13-mal Laufhof pro Monat, anteilsmässig erfüllt werden müssen, wenn vegetationsbedingt im Mai und Oktober kein Weidegang möglich ist.

Beginn Weidegang = Beginn RAUS

Die IG Anbindestall wehrt sich gegen RAUS-Änderungen und neuen WeidebeitragMittwoch, 4. Mai 2022 Es sei notwendig, für die Landwirte im Berggebiet die Regelung für den Auslauf im Winter, im Frühling wie auch im Herbst an die witterungsbedingte Realität anzupassen, so Salzmann. Einfach umzusetzen sei es, wenn der Zeitpunkt durch die betriebliche Umstellung von Winterfütterung auf Weidegang und umgekehrt bestimmt werde. Konkret solle ab Beginn Weidegang das entsprechende Regime für das RAUS-Programm beginnen, so der Politiker.

Mit 21 zu 19 Stimmen abgelehnt

Der Bundesrat hat die Ablehnung empfohlen, mit der Begründung eines höheren administrativen Aufwands und dem verminderten Tierwohl. Ausserdem sei eine einzelbetriebliche Ausnahmeregelung möglich. Am Mittwoch, 8. Juni 2022 hat der Ständerat die Motion mit 21 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt