Die kleine Kammer besprach eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N), welche der Nationalrat zugestimmt hatte. Diese verlangt, die Wertfreigrenze tiefer anzusetzen. Konkret soll der Mindestbetrag herabgesetzt werden, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert der im Ausland eingekauften Ware diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer würde mit der Änderung also früher fällig als bis anhin.

Neue Möglichkeiten nutzen

Zudem schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.

Bei der Umsetzung der Motion sollen die neuen technischen Möglichkeiten miteinbezogen werden, namentlich die digitale Verzollungsapp «Quickzoll», die bereits im Einsatz ist.

Preisunterschiede als Hauptprobelm

Folge gab der Ständerat auch zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Diese verlangen, dass bei allen privaten Einkäufen die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde. Die Wertfreigrenze würde also aufgehoben.

Die vorberatende Kommission empfahl, diese Initiativen abzulehnen. Sie teile zwar die Sorge, dass der «grassierende Einkaufstourismus» von über 10 Milliarden Franken pro Jahr zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und Einbussen im Detailhandel führen könne, sagte Sprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die vorgeschlagenen Ideen seien aber nicht die richtige Lösung. Denn das Hauptproblem seien die Preisunterschiede zwischen in- und ausländischen Produkten. Zudem würde die Umsetzung der Vorschläge zu praktischen Problemen führen.

Keine Wunderwaffe, aber eine Dämpfung 

Die Standesvertreter aus St. Gallen - Benedikt Würth (Mitte) – und aus dem Thurgau – Brigitte Häberli-Koller (Mitte) – konnten den Rat jedoch von der Notwendigkeit der Initiativen überzeugen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Schweiz vor der Haustüre eine zollfreie Zone zulasse, sagte Würth. Ihm sei klar, dass die Vorschläge keine Wunderwaffe im Kampf gegen den Einkaufstourismus seien. Es entstehe aber ein Dämpfungseffekt, wenn die steuerliche Ungleichbehandlung beseitigt oder reduziert werde.

Häberli-Koller liess zudem das Argument der hohen administrativen Aufwände nicht gelten. Angesichts der Digitalisierung lasse sich die Situation ganz sicher anpacken, sagte sie.

«Einkaufstourismus gehört zur Schweiz»

Da der Nationalrat den Vorstössen bereits zugestimmt hatte, ist nun der Bundesrat am Zug. Dieser lehnte die Anliegen ab. Die Beträge der Mehrwertsteuer, die neu erhoben werden müssten, seien so klein, dass der Einkaufstourismus dadurch kaum reduziert würde, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Denn der Einkaufstourismus sei auch ein gesellschaftliches Erlebnis, das einfach zur Schweiz gehöre. Zudem seien die Preisdifferenzen zwischen den Produkten im In- und Ausland einfach zu hoch.

Die Vorstösse würden laut dem Bundesrat den Detailhandel in den Grenzregionen nicht retten, sondern würden eher dazu führen, dass die Menschen die neuen Regeln umgingen und daher viel eher Ware schmuggelten. "Wecken wir nicht falsche Hoffnungen", sagte Maurer, in der Hoffnung, dass die Vorstösse abgelehnt werden.